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Schule nimmt Bursch (17) eine Woche das Handy weg

Weil er nach dem Turnen in der Garderobe Musik gehört hatte, zog eine Schule im Kanton Freiburg das Handy eines Schülers für eine ganze Woche ein.

Ein 17-Jähriger hörte Musik – die Schule griff beinhart durch.
Ein 17-Jähriger hörte Musik – die Schule griff beinhart durch.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

S.B.* (17) absolviert derzeit ein Austauschjahr an der Orientierungsschule in der Gemeinde Marly in Freiburg. An der Schule herrscht Handyverbot: Sofern die Lehrpersonen den Gebrauch von elektronischen Geräten nicht ausdrücklich erlauben, dürfen die Schülerinnen und Schüler diese auf dem ganzen Schulareal nicht verwenden.

Das wurde B. jetzt zum Verhängnis: Weil er nach dem Turn-Unterricht in der Garderobe Musik gehört hatte, zog der Lehrer sein Telefon ein. B. erhielt es eine ganze Woche nicht mehr zurück – auch am Abend und am Wochenende nicht.

"Unverhältnismäßig"

Das versteht dessen Vater L.B. (42) überhaupt nicht: "Dass mein Sohn eine ganze Woche lang nicht erreichbar ist, scheint mir unverhältnismäßig", kritisiert er. Als er sich bei der Schule um eine schriftliche Stellungnahme bemüht habe, habe es nur geheißen, dass der Entzug keine disziplinarische Maßnahme sei. "Ich hatte also nichts, das ich anfechten konnte", sagt B.

Doch der 42-Jährige hat Jura studiert und weiß, wie er sich wehren kann: "Ich habe nun bei der Erziehungsdirektion eine sogenannte Feststellungsverfügung verlangt. Sie müssen damit beurteilen, ob das Einziehen des Handys für eine Woche rechtmäßig war."

Mit dem Entscheid der Erziehungsdirektion wird B. etwas in der Hand haben, das er anfechten kann. "Bisher hat sich einfach noch nie jemand gegen diese Maßnahme gewehrt. Jetzt wird das Gericht beurteilen müssen, ob es verhältnismäßig ist, eine ganze Woche lang ein Handy einzuziehen."

"Strikte Einhaltung des Schulgesetzes"

Für B. war die Maßnahme vor allem deshalb problematisch, weil sein Sohn nur die Hälfte der Zeit bei ihm wohne und die andere Hälfte bei seiner Mutter. "Wir sehen uns also regelmäßig mehrere Tage nicht – dass ich in dieser Zeit keine Möglichkeit habe, mit ihm in Kontakt zu treten, geht nicht", findet B. Gerade in Notfällen müsse sein Sohn für ihn erreichbar sein.

Rektor der Orientierungsschule in Marly ist Stéphane Gremaud. Er sagt auf Anfrage von 20 Minuten, er könne sich aufgrund des Amtsgeheimnisses nicht zum konkreten Fall äußern. Aber: "Wir bemühen uns, für jede Schülerin und jeden Schüler die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Mit einer wohlwollenden pädagogischen Begleitung und unter strikter Einhaltung des Schulgesetzes, der Reglemente und anderer Richtlinien."

Tatsächlich verbietet das Schulgesetz des Kantons Freiburg elektronische Geräte, sofern der oder die Lehrerin diese nicht ausdrücklich erlaubt. Bei einem Verstoß kann die Schule diese Gegenstände «umgehend einziehen».

"Störender Gebrauch" führte zum Verbot

Marianne Meyer Genilloud, Kommunikationsbeauftragte der Freiburger Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten, bestätigt auf Anfrage von 20 Minuten, dass ein Verfahren bezüglich des Handyentzugs im Gang sei. Des Weiteren verweist sie auf das Schulgesetz und sagt, dass man mit dem Verbot einem Problem Herr zu werden versuchte: "Es war der missbräuchliche und störende Gebrauch von Mobiltelefonen im Rahmen der Schule, der zu den Verboten in der Schulgesetzgebung geführt hat."

Wie lange es noch dauern wird, bis der Fall vor Gericht landet, weiß B. nicht. "Dass die Schule die Handynutzung einschränken muss, kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Aber ein so langer Entzug des Handys, auch in der Freizeit, ist übers Ziel hinausgeschossen."

* Name der Redaktion bekannt

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