Niederösterreich

In Schule in NÖ muss Putzkraft Deutsch beherrschen

Eine Stellenausschreibung einer Volksschule in NÖ sorgt teils für Verstimmung: Denn ein Bosnier etwa darf sich für den Job nicht bewerben.

Reinigungskraft gesucht, aber: Deutsch und EU-Staatsbürger aus Voraussetzung
Reinigungskraft gesucht, aber: Deutsch und EU-Staatsbürger aus Voraussetzung
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Eine Stellenausschreibung sorgte jetzt auf Twitter teils für Unverständnis: Eine Volksschule im Bezirk St. Pölten-Land sucht für 15 Wochenstunden eine Reinigungskraft. Nach einem halben Jahr Befristung ist ein unbefristetes Dienstverhältnis möglich.

Die Aufgaben: selbständige Durchführung von Reinigungsarbeiten und Einhaltung der Hygienestandards. Die Aufnahmeerfordernisse: Erfahrung in der Reinigung, einwandfreier Leumund, bei Männer abgeleisteter Präsenzdienst, österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates mit entsprechenden Deutschkenntnissen.

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    Putzkraft gesucht
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    Entlohnung: 1.790,20 Euro brutto für 40 Wochenstunden, Überzahlung durch Vordienstzeiten möglich. Auf Twitter meinte ein User aus dem Balkanraum: "Als bosnischer Staatsbürger darfst in Niederösterreich nicht mal als Reinigungskraft arbeiten."

    "Muss borstiges Ende vom Stiel unterscheiden können"

    Ein weiterer User weist auf die Vertragsbedienstetenstelle hin, ein anderer User zwitschert: "Wenn ich mir anschaue, welche Probleme wir hatten, eine ähnliche Stelle zu besetzen ... Unsere Vorgabe war: "..muss das borstige Ende vom Besen vom Stiel unterschieden können" und wir haben drei Monate gesucht..."

    Das sagt Bürgermeister

    Laut Land NÖ orientiere sich die Stellenausschreibung lediglich am nö. Vertragsbedienstetengesetz. Ganz ähnliche Stellenausschreibungen gebe es derzeit auch zum Beispiel bei einer Freizeitbetreuerin fürs Magistrat Sankt Pölten oder für die Stelle einer Küchenhilfe. Auch für eine Lehrstelle in Klagenfurt sowie eine Parkraumüberwachungsstelle in Graz wären eine EU-Staatsbürgerschaft nötig.

    „Die Ausschreibungen von offenen Stellen erfolgen nach dem NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz. Wir halten uns – so wie jede andere Gemeinde auch – an dieses Gesetz“, so Bürgermeister Fritz Ofenauer (VP).

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