Österreich

Schülerin bekam nur 200 Euro für 4 Monate Arbeit

Ein Gastronomiebetrieb wollte eine junge St. Pöltnerin nach 4 Monaten Pflichtpraktikum mit 200 Euro abspeisen, die AK NÖ zog für sie vor Gericht.

Heute Redaktion
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Markus Wieser und seine AKNÖ zogen für die Schülerin vor Gericht.
Markus Wieser und seine AKNÖ zogen für die Schülerin vor Gericht.
Bild: iStock (Symbol), AKNÖ

Anfangs war eine Schülerin aus St. Pölten so froh darüber, endlich einen Zusage für ein Pflichtpraktikum gefunden zu haben, dass gar nicht erst über die Bezahlung gesprochen wurde.

Dann kam aber schnell die böse Überraschung. Gerade einmal 50 Euro bekam das Mädel fürs Schuften im Gastronomiebetrieb monatlich. Zurück gab es keines mehr, schließlich brauchte sie das Pflichtpraktikum für die Schule.

Bei AK um Hilfe gebeten

Zu Beginn des neuen Schuljahrs wurde ihr im Austausch mit den Klassenkollegen klar, dass sie schwer über den Tisch gezogen wurden. Alle anderen wurden für ihre Arbeit weit besser belohnt. Sie wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer NÖ.

Dort reagierte man sofort. "Für die Bezahlung von Pflichtpraktika in der Gastronomie gelten die Bestimmungen des Kollektivvertrages", sagt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. Für die Schülerin bedeutet das: Ihr steht Lohn in Höhe der Lehrlingsentschädigung zu.

AK zog vor Gericht



Der Anspruch belief sich auf fast 3.400 Euro. Der Gastronomiebetrieb wollte davon aber nichts wissen, reagierte nicht einmal auf die Forderungen. Der AK blieb keine Wahl; die Sache ging vor Gericht.

Mit Erfolg: "Durch unser Einschreiten wurde der jungen Frau vor Gericht das Geld zugesprochen", so Wieser. Grundsätzlich wird zwischen dem Pflichtpraktikum und dem Ferialjob unterschieden. Wenn man sich nicht sicher ist, in welchem Arbeitsverhältnis man steht, kann man sich bei AK informieren.



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