Österreich

Schülerin blitzt mit Klage nach Turnstunden-Unfall ab

Weil ein Schulkollege sie beim Rückwärtslaufen unabsichtlich gestoßen hatte und sich das Mädchen am Knie verletzte, wurde Klage eingereicht.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Mit einer äußerst haglichen Anlegenheit mit potenziell weitreichenden Folgen beschäftigte sich jetzt das Landesgericht Krems als Berufungsinstanz.

Wie berichtet, hatte die Schülerin einer HAK aus dem Waldviertel ihren Schulkollegen auf 13.000 Euro geklagt, weil er sie im Turnunterricht unabsichtlich niedergestoßen hatte.

Mädchen am Knie verletzt

Was war genau passiert? Beim Spiel "Inselball" passierte der Unfall, der Bursch war außerhalb der Matten, wich einem Ball aus und lief dafür rückwärts. Dabei übersah er das hinter ihm stehende Mädchen und stieß mit ihm zusammen. Die Schülerin verletzte sich am Knie, kurz vor der dreijährigen Verjährungsfrist wurde schließlich geklagt. 13.000 Euro wollte die Familie haben, davon 12.000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass der Schulkollege für künftige Schäden am Knie des Mädchens hafte.

Das Bezirksgericht wies die Klage ab, der von Isabella Bucher (Kanzlei Lentschig) vertretene Schüler gewann den Zivilprozess. Doch der Anwalt der Kläger ging in Berufung, weshalb nun das Landesgericht zu entscheiden hatte. Und dieses bestätigte nun – wie die "Bezirksblätter" berichten – das erstinstanzliche Urteil. Begründung: Es sei von einem spieltypischen Verhalten von Kindern auszugehen. Der Zusammenstoß sei ohne Absicht passiert und nicht als grobes Verschulden zu werten.

Ballspiele in Turnstunden fraglich

Bereits zuvor hatte die Lehrerschaft aufgrund der Klage Bedenken geäußert. Bei einer derartigen Verurteilung seien Ballspiele in den Turnstunden dann künftig wohl nicht mehr möglich.

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