Österreich

Schülerinnen belästigt: 14 Monate Gefängnis

Heute Redaktion
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Weil er sich in einem Park nahe einer Mittelschule im südlichen Niederösterreich immer wieder an junge Mädchen herangemacht hat, wurde ein 25-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu einem Gefängnisaufenthalt von 14 Monaten verurteilt. Erschwerend war der rasche Rückfall nach einer bedingten Haftentlassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verurteilte wurde außerdem angewiesen, Bewährungshilfe und Therapie in Anspruch zu nehmen. Privatbeteiligtenvertreterin Sylvia Rößler bekam für eines der Opfer einen symbolischen Betrag von 200 Euro zugesprochen.

Mehrere Anklagepunkte fallengelassen

Von den weiteren Anklagepunkten - darunter Anbahnung von sexuellen Kontakten und sittliche Gefährdung von unter 16-Jährigen - wurde der Beschuldigte allerdings freigesprochen. Es habe da sicher Grenzüberschreitungen gegeben, allerdings nicht im strafbaren Bereich, meinte der Richter.

Der Verteidiger bestand auf dem Vorlesen der zwischen dem Angeklagten und seinen potenziellen Opfern geschriebenen SMS - die Nachrichtenprotokolle umfassen an die 300 Seiten. Einer der Texte lautete: "Hättest du Nein gesagt, hätte ich sofort aufgehört. Und außer Küssen war es eh nix." Darauf das Mädchen: "Wenn du mich so drückst, kann ich nicht reden." Die Öffentlichkeit wurde bei einem Teil der SMS-Protokolle ausgeschlossen.

Sexuelle Gespräche

"Er hat sich als Freund in das Vertrauen der jungen Mädchen geschlichen und die Gespräche dann auf sexuelle Themen gelenkt", sagte die Staatsanwaltschaft. "Mein Mandant ist das Opfer einer Gruppendynamik von Schulmädchen, eine nach der anderen ist zur Polizei und hat ihn angezeigt", erklärte der Verteidiger.

Zungenkuss & Co

Einer 15-Jährigen soll der Bursch einen Zungenkuss gegeben haben: "Ich habe ihr lediglich einen Kuss auf die Stirn gegeben, weil sie geweint hat...", lautete seine Verantwortung. Weitere Anklagepunkte: Eine 13-Jährige soll er am Nacken gekitzelt und ihr Anrüchiges erzählt, eine 13-jährige Skateboarderin gezwungen haben, stehen zu bleiben.

"Haben Sie keinen Kontakt zu Gleichaltrigen?" wollte der Richter wissen. Er habe eine Freundin, mit der auch sexuellen Kontakt habe, entgegnete der 25-Jährige. Er verantwortete sich dahingehend, dass die Polizei die Angelegenheit aufgebauscht hätte, weil er bereits eine einschlägige Verurteilung habe.