Das Weihnachtsfest steht heuer ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Schüler, die über die Feiertage Menschen besuchen, die aufgrund ihres hohen Alters, bestimmter Vorerkrankungen oder eines geschwächten Immunsystems in die Corona-Risikogruppe fallen, können im Vorfeld vom Schulunterricht befreit werden.
Dies bestätigte das Bildungsministerium am Donnerstag nach einem Bericht der "Kronen Zeitung". Die Schüler brauchen jedoch eine schriftliche Begründung und eine Verpflichtungserklärung der Eltern.
Bereits seit März gibt es eine Regelung, die es Schülern erlaubt, vom Unterricht fernzubleiben, wenn sie mit einer Risikoperson im selben Haushalt wohnen. Dies soll nun auf die Weihnachtsfeiertage ausgeweitet werden.
"Wenn Kinder und Jugendliche in den letzten Tagen vor Weihnachten die Wohnung nicht verlassen und keine anderen Kinder und Jugendlichen treffen, um damit ihr eigenes Infektionsrisiko zu reduzieren und Risikopersonen in der eigenen Familie zu schützen, wird dies von den Schulen als Entschuldigungsgrund akzeptiert", heißt es aus dem Bildungsministerium gegenüber der APA.
Die Regelung gilt aber nicht für Treffen mit Personen, die nicht der Risikogruppe angehören. Weihnachtsfeiern mit den Großeltern gelten also nicht per se als Entschuldigungsgrund, Voraussetzung ist nämlich deren Zugehörigkeit zur Risikogruppe.
Darunter fallen laut Ministerium etwa "hochbetagte Großeltern oder Personen mit einer Vorerkrankung und entsprechend geschwächtem Immunsystem (wie z. B. nach einer Chemotherapie)".