Österreich

Schulkollegen kämpfen um afghanischen Lehrling

Heute Redaktion
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Ein Hilferuf ereilte jetzt die Caritas St. Pölten: Ein Afghane, der gerade eine Friseurlehre macht, bekam jetzt den zweiten negativen Asylbescheid. Die Schulfreunde des Burschen fordern, dass er nicht abgeschoben wird.

Verzweiflung in der Landesberufsschule Sankt Pölten: Ein afghanischer Lehrling (17), der die zweite Klasse der Berufsschule besucht, bekam jetzt seinen zweiten negativen Asylbescheid, ihm droht die Abschiebung.

Seine Schulkollegen wollen das nicht so einfach hinnehmen, wandten sich nun an die Caritas St. Pölten, in der Hoffnung, Hilfe zu erhalten. "Z.H. war im Alter von 13 Jahren gezwungen seine Heimat zu verlassen und alles Bekannte zurückzulassen", schreiben seine Freunde in dem Brief an die Hilfsorganisation.

"Schätzen ihn sehr"

Der Jugendliche, der sich gerade im zweiten Lehrjahr zum Friseur befindet, habe sich gut integriert. "Er spricht unsere Sprache und ist ein wichtiger Teil der Schul- und Internatsgemeinschaft an der Landesberufsschule St. Pölten. Wir alle schätzen ihn sehr und sind glücklich, ihn bei uns zu haben", so die Schulkollegen. Sie fordern, dass der 17-Jährige "die Möglichkeit bekommt, seine Ausbildung abzuschließen" und das Recht hat, in Österreich zu bleiben.

Der Brief wurde von 192 Schülern und fünf Lehrern unterzeichnet.

Was ist humanitäres Bleiberecht? Das humanitäre Bleiberecht (auch: humanitärer Aufenthalt) ist ein Sonderstatus, der es besonders schutzbedürftigen oder besonders gut integrierten Personen für einen befristeten Zeitraum erlaubt, legal in Österreich zu leben – auch wenn sie eigentlich keinen legalen Aufenthaltstitel haben. Um humanitäres Bleiberecht kann man nicht mit einem Formular ansuchen, es gibt auch keine objektiven Kriterien, die man erfüllen muss, um es zu erhalten.
Es kommt vor allem bei so genannten Härtefällen zum Einsatz, wenn beispielsweise einE AsylwerberIn schon lange in Österreich lebt und dann aber einen negativen Bescheid bekommt und abgeschoben werden müsste. Dann kann das Innenministerium humanitäres Bleiberecht gewähren. Quelle: Demokratiezentrum Wien

Caritas-Chef: "Können uns Humanität leisten"

Caritas St. Pölten-Direktor Hannes Ziselsberger betont: "Ich kann diese Bitte nicht erfüllen – es liegt nicht in meiner Macht – aber ich möchte ihr Öffentlichkeit geben. Wäre es jetzt nicht an der Zeit, humanitäres Bleiberecht über die strenge Auslegung des Fremdenrechtes zu stellen?" Man könne sich Humanität leisten, erklärt der Caritas-Chef und rechnet vor: "Die zuständigen Behörden haben 2018 bisher etwa 1.200 mal humanitäres Bleiberecht ermöglicht, aber in weit mehr als 9.600 Fällen wurde es abgelehnt. Dabei ist die Zahl der offenen Asylverfahren in diesem Jahr von 56.000 zu Jahresbeginn auf 41.000 Ende September 2018 gesunken."

Die Schüler sind sich indes sicher: "Aus unserer Sicht ist Afghanistan kein sicheres Rückreise-Land. Das wurde spätestens durch Farhad Rasuli sichtbar, der (...) von Deutschland ins vermeintlich 'sichere' Afghanistan abgeschoben wurde, und bei einem Anschlag der Taliban (...) in seinem Heimatdorf getötet wurde."