Mit unlauteren Methoden versuchen Firmen ihre späteren Kunden schon im Kindesalter an ihre Produkte zu binden. So waren in einer Schulbox, die im Rahmen der Einschulung an mehreren Schulen zu finden war, eine Beilage zu finden, die Werbung für ein Handy und sogar ein Bankkonto enthielt.
Werbung, die sich an Minderjährige richtet, ist nur in einem bestimmten Rahmen zulässig. Vor allem an Schulen ist dabei ein hohes Maß an Sensibilität gefragt, erklärt VKI-Jurist Dr. Peter Kolba: „Das ergibt sich aus dem pädagogischen Auftrag der Schulen, aber auch daraus, dass zwischen Schülern und Lehrern ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht."
Im Fall von "Karlis Schulbox" etwa suggerierte das beigelegte Bilderbuch, dass die Kinder ein eigenes Bankkonto und ein Mobiltelefon benötigten, um auch "zu den Großen zu gehören". In der Schultüte findet die Protagonistin der Geschichte, die sechsjährige Johanna, "sehr viele nützliche Sachen für die Schule", wie ein Handy.
Gutschein der Bawag
Einige Seiten später erhält das Mädchen ein eigenes Bankkonto mit Bankomatkarte. Beigefügt fanden die Kinder einen Gutschein der Bawag, mit dem bei Eröffnung eines Jugendkontos auch ein Rabatt von 25 Euro auf ein Smartphone von B.free eingelöst werden konnte.
Der VKI ruft Schüler, Eltern und Lehrer dazu auf, ihre Erfahrungen per Email an [email protected] zu melden.