Österreich

Schuss auf Ehefrau: Arzt bleibt Gefängnis erspart

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:34

Ein 57-jähriger Mediziner wurde nun am Landesgericht Klagenfurt verurteilt, weil er im Oktober des vergangenen Jahres in einem Haus in Maria Rain (Bezirk Klagenfurt) mit einer Pistole auf seine damalige Ehefrau geschossen, sie aber knapp verfehlt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte ist einsichtig, beteuert aber, dass er seine Ex-Frau nur erschrecken wollte.

Ein 57-jähriger Mediziner wurde am Landesgericht Klagenfurt verurteilt, weil er im Oktober des vergangenen Jahres in einem Haus in Maria Rain (Bezirk Klagenfurt) mit einer Pistole auf seine damalige Ehefrau geschossen, sie aber knapp verfehlt hatte. Der Angeklagte ist einsichtig, beteuert aber, dass er seine Ex-Frau nur erschrecken wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Gutachter hatte dem Beschuldigten attestiert, dass er die Frau absichtlich verfehlt habe. Deshalb wurde der Mediziner von Staatsanwalt Christian Gutschi auch nicht wegen Mordversuches angeklagt. "Mein Mandant bereut zutiefst, was er getan hat", erklärte Strafverteidiger Rudolf Mayer. Der 57-Jährige habe unter der anstehenden Scheidung von seiner Frau und zudem an Depressionen gelitten. Diese Kombination habe letztlich zu dem Vorfall geführt, so der Verteidiger.

"Ich war in einer menschlichen Ausnahmesituation", sagte der Mediziner. Er habe seine Frau erschrecken wollen und gezielt danebengeschossen. Das bestätigte auch der Sachverständige. Der Mediziner sei ein guter Schütze. Aus kurzer Distanz hätte er treffen müssen, wenn er es auch gewollt hätte. Zudem hätten sich mehre Patronen im Magazin der Pistole befunden. Der 57-Jährige hätte also mehrfach abdrücken können, berichtete der Gutachter.

Ex-Frau bat darum, auf Verurteilung zu verzichten

Das Opfer entschlug sich vor Richter Manfred Herrnhofer der Aussage. In einem Schreiben an Herrnhofer bat die Frau jedoch darum, ihren Ex-Ehemann - die Scheidung erfolgte am vergangenen Mittwoch am Bezirksgericht Klagenfurt - nicht zu verurteilen. Ein Ansinnen, dem der Richter nicht nachkam. "Es ist keine Bagatelle, wenn auf einen Menschen geschossen wird", erklärte der Richter.

"Es tut mir schrecklich leid. Ich würde gerne alles ungeschehen machen", sagte der Arzt, das Urteil nahm er an. Staatsanwalt Gutschi gab keine Erklärung ab.

Jetzt E-Paper lesen