Eine Frau wollte nur nach ihrem entlaufenen Hund suchen. Doch als sie das Grundstück eines Nachbarn in Sachsen-Anhalt betrat, wurde sie von einer versteckten Schussanlage getroffen und lebensgefährlich verletzt. 120 Bleikugeln stecken noch immer in ihrem Körper.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag vor. Nach Angaben eines Gerichtssprechers kommt sogar versuchter Mord infrage. Zusätzlich ist er wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.
Wie es auf inside-digital.de heißt, hat der Angeklagte zum Prozessauftakt eingeräumt, die Schussanlage selbst gebaut und auf seinem Grundstück in einem Ortsteil von Gommern installiert zu haben. Der letzte Verhandlungstag ist für den 26. November angesetzt. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Der schockierende Fall wirft die Frage auf: Wie weit darf man gehen, um sein Haus zu schützen? Die Antwort ist eindeutig: Von einem Grundstück darf keine Gefahr für andere ausgehen. Juristen nennen das die Verkehrssicherungspflicht.
Einbetonierte Glasscherben oder versteckt gespannter Draht sind verboten. Verletzt sich jemand, droht eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Dass ein Einbrecher selbst Hausfriedensbruch begeht und kaum Anzeige erstatten wird, schützt den Hausbesitzer nicht - die Staatsanwaltschaft kann von sich aus ermitteln.
Deutsche Gerichte urteilen streng. Ein Verwaltungsgericht untersagte NATO-Draht gegen überfliegende Bälle, weil Kinder die Gefahr nicht einschätzen können. Ein "Betreten verboten"-Schild schützt also nicht vor einer Strafe. Stacheldraht ist aber nicht generell verboten - entscheidend ist die konkrete Verletzungsgefahr.