Wer von einem drohenden Wohnungsverlust bedroht ist, bekommt bald Hilfe von der Stadt Wien: Am Mittwoch (21. Juni) wird die Wiener Wohnungssicherung Plus im Wiener Landtag beschlossen. Die Unterstützung wird ab August umgesetzt. Anspruchsberechtigt sind Wiener, die einen Mietrückstand von mehr als 400 Euro haben. Um die Hilfe zu bekommen, muss man Bezieher von Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld sein. Nicht von Bedeutung ist es, ob man in einem Gemeindebau, geförderten oder privaten Wohnhaus wohnt.
70 Prozent der Mietschulden werden übernommen, für den Rest eine Ratenzahlung vereinbart. Bei schweren Fällen ist auch eine Übernahme der gesamten Mietschulden möglich. Die Förderung wird direkt an den Vermieter überwiesen. Die Unterstützung soll vor einer drohenden Delogierung und der oft damit verbundenen Gefahr von Obdachlosigkeit schützen. "Die allgemeine Teuerung ist für viele Menschen spürbar. Für manche wird sie zunehmend auch zu einer deutlichen finanziellen Belastung. Deshalb unterstützt die Stadt Wien besonders zielgerichtet und nachhaltig", so Bürgermeister Michael Ludwig (SP).
"Mit der Wiener Wohnungssicherung Plus bewahren wir Mieterinnen und Mieter, die weniger Geld haben, direkt vor Obdachlosigkeit. So schützen wir sie vor den Auswirkungen der Teuerung, für die sie am wenigsten können, sie aber am härtesten trifft. Es ist selbstverständlich besser, Menschen dabei zu unterstützen, in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben, und ihnen so weiter ein Leben in Würde zu ermöglichen. Ein Gang in die Obdachlosigkeit wäre für sie nicht nur eine psychische Belastung – es würde auch für die Stadt viel mehr Kosten verursachen, die Auswirkungen dieser neu entstandenen Obdachlosigkeit zu bekämpfen. Wir haben den Wienerinnen und Wienern versprochen, sie so lange zu unterstützen, wie es nötig ist. Dieses Versprechen halten wir ohne Wenn und Aber", erklärt Sozialstadtrat Peter Hacker (SP).
"Das Ziel muss es sein, möglichst alle Wienerinnen und Wiener vor einer existenzbedrohenden Situation zu bewahren, indem der Verlust der eigenen vier Wände verhindert wird", so Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál (SP).
Beantragen können die Wiener Wohnungssicherung Plus Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens 6 Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten. Man muss entweder Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben. Darüber hinaus umfasst die Wiener Wohnungssicherung Plus Personen, die von der GIS-Gebührenpflicht befreit sind, einen Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld haben. Die genaue Förderrichtlinie wird derzeit noch finalisiert und kann dementsprechend noch weitere Gruppen umfassen.
Wer einen Mietrückstand von mehr als 400 Euro hat und zu einer der Zielgruppen gehört, kann unbürokratisch online ein Ansuchen stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nur bei bereits erfolgter gerichtlicher Einbringung (Gerichtliche Aufkündigung, Räumungsklage und Antrag auf zwangsweise Räumung) im Privatwohnungsbereich erforderlich. 20 Millionen Euro stehen für die Wiener Wohnungssicherung Plus laut Stadt zur Verfügung. Alle Infos gibt es am Servicetelefon: +43 1 4000-8040.