Am Dienstag gab die Landespolizeidirektion Tirol bekannt, dass die Schutzzone rund um einen Spielplatz im Bereich der Innsbrucker Mentlgasse und Umgebung verlängert wird. Diese bleibt damit vorerst bis 19. Juni 2024 aufrecht. Sie gilt täglich in der Zeit zwischen 10 und 22 Uhr.
Die Zone gibt den Beamten die Möglichkeit, Personen, die mutmaßlich strafbare Handlung begehen könnten, wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot für 30 Tage zu belegen. Bei Missachtung eines verhängten Betretungsverbots droht eine Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 4.600 Euro. Im Falle der Uneinbringlichkeit setzt es eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen.
"Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellt diese Schutzzone im oben angeführten Bereich die am wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme dar, die noch geeignet ist Kinder und Jugendliche vor strafbaren Handlungen zu schützen. Sie trägt damit wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei", erklärt die Exekutive. Die Maßnahme sei zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im genannten Bereich notwendig geworden.