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Schwanger nach Affäre: Frau klagt Hotel

Heute Redaktion
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Bild: Kein Anbieter

Eine Frau wurde nach einem Wochenende im Hotel schwanger, kannte aber nur den Vornamen ihres Lovers. Vor Gericht blitzte sie mit einer Klage auf Datenauskunft ab.

Das Amtsgericht München veröffentlichte jetzt einen besonders skurrilen Fall und titelte ihn "Väterroulette": Eine junge Frau hatte sich vier Tage lang mit einem "männlichen Begleiter" in einem Hotel eingemietet. Das offenbar direkte Ergebnis: Neun Monate später kam der kleine Joel zur Welt.

Die Frau vermutete logischerweise ihren Liebhaber als Vater, nur wusste sie nichts über ihn außer seinen Vornamen: Michael. Sie verlangte vom Hotel den vollständigen Namen und seine Anschrift, damit sie Unterhaltsansprüche geltend machen kann.

Das Hotel weigerte sich natürlich und erklärte, in dem Zeitraum seien vier Männer mit dem Namen Michael eingecheckt gewesen. Die Neo-Mutter zog vor Gericht, berichtet die "Abendzeitung", wurde aber auch dort abgewiesen: "Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie" überwiege die Rechte der Klägerin. Die vier Betroffenen hätten das Recht auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre.

Datenschutz zu wichtig

Das Gericht erklärte weiter, dass eine Datenauskunft "ins Blaue hinein erfolgen würde", da die Klägerin nichts weiter als den (angeblichen) Vornamen wisse: "Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt"." (jm)