Österreich

Schwangere (32) von Chef des Diebstahls bezichtigt

Weil er seine schwangere Mitarbeiterin los werden wollte, bezichtigte der Chef sie des Diebstahls. Die Vorwürfe erwiesen sich als erfunden.

Heute Redaktion
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Ein Bäcker aus dem Waldviertel bezichtigte eine schwangere Mitarbeiterin (32) des Diebstahls, um sie kündigen zu können. Beinahe wäre er damit sogar durchgekommen, die Arbeiterkammer NÖ brachte den Fall aber vor Gericht und so muss der Chef seiner Ex-Mitarbeiterin jetzt 10.000 Euro bezahlen.

Angefangen hatte die Geschichte schon viel früher: Angestellt war die 32-Jährige zwar als Arbeiterin, Kunden hatte sie schon seit Jahren keine mehr bedient. Stattdessen erledigte sie verantwortungsvolle Büroarbeiten, hätte eigentliche als Angestellte eingestuft werden und damit mehr Geld verdienen müssen.

Fristlose nach Urlaub

Als die Frau dann schwanger wurde, teilte sie dies inklusive Vorlage der ärztlichen Bestätigung ihrem Chef mit. Kurz darauf ging sie in den Urlaub. Bei der Rückkehr wurde sie sofort ins Büro des Chefs zitiert und über ihre fristlose Entlassung informiert. "Es braucht für eine Entlassung aber zwingend eine Begründung, die es jedoch nicht gab", sagt AK-Präsident Markus Wieser.

Die AK intervenierte, doch der Bäckerei-Chef reagierte auf seine eigene Weise: Anstatt einzulenken, erstattete er Strafanzeige gegen seine ehemalige Mitarbeiterin, weil sie angeblich Geld aus der Kellnerbrieftasche gestohlen hätte. Beim dafür angesetzten Strafprozess verwickelte sich der Arbeitgeber in Widersprüche und schnell war klar, dass der Vorwurf konstruiert worden war, um die Entlassung nachträglich begründen zu können.

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Es kam zu einem Vergleich. "Der Dienstgeber musste der werdenden Mutter 10.000 Euro netto überweisen und auch sämtliche Verfahrenskosten tragen", so AK-Präsident Wieser.

(min)

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