Österreich

Schwangere getötet, Urteil wird angefochten

Heute Redaktion
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Jener 28-jährige Dominikaner, der seine schwangere Freundin ermordet haben soll, bekämpft jetzt das lebenslange Hafturteil. (Symbolbild)
Jener 28-jährige Dominikaner, der seine schwangere Freundin ermordet haben soll, bekämpft jetzt das lebenslange Hafturteil. (Symbolbild)
Bild: iStock

Jener dominikanische Mann, der seine schwangere Freundin zuerst erwürgt und dann angezündet haben soll, bekämpft das Urteil jetzt vor dem obersten Gerichtshof.

Eine derart heimtückische und eiskalte Tat, wie jene für die der Angeklagte vom Gericht in Feldkirch verurteilt wurde, könne überhaupt gar nicht anders als mit lebenslanger Haft sanktioniert werden, begründete der vorsitzende Richter Martin Mitteregger die lebenslange Gefängnisstrafe im Frastranzer Mordprozess.

Sechs der insgesamt acht Geschworenen hatten den bislang unbescholtenen und in Lichtenstein lebenden Dominikaner für schuldig befunden. Der Angeklagte wurde wegen Mordes, Brandstiftung, erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft und rund 147.000 Euro Schadenersatzzahlungen an die Familienangehörigen der ermordeten Frau verurteilt.

Anwälte des Angeklagten legen Nichtigkeitsbeschwerde ein

Die Verteidiger des Beschuldigten, Martin Mennel und Thomas Raneburger, meldeten unmittelbar nach der Urteilsverkündung eine Nichtigkeitsbeschwerde an. In dieser Beschwerde werden die Anwälte des Beklagten vor allem versuchen Verfahrensfehler geltend zu machen, da eine inhaltliche Kontrolle eines Geschworenen- oder Schöffengerichts nicht möglich ist.

Beweisanträge abgewiesen

Als Verfahrensmängel wird die Verteidigung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf nicht zugelassene Beweisanträge eingehen. Beispielsweise hätten die Verteidiger des Angeklagten ein gerichtliches Gutachten zur Auswertung der GPS-Daten des Handys des mutmaßlichen Mörders beantragt, welches aber vom Gericht ebenso abgelehnt worden war wie die Zulassung einer Zeugenaussage eines ehemaligen Polizeibeamten, der im Auftrag des Angeklagten detektivische Tätigkeiten in dem Fall durchgeführt hatte. Beide Rechtsmittel hätten den Angeklagten nach Ansicht der Verteidigung aber entlasten können.

Sollte der oberste Gerichtshof der Beschwerde der Verteidigung stattgeben, müsste der Prozess in Feldkirch mit neuen Geschworenen erneut abgehalten werden.

Viele Indizien, aber keine Beweise

Der Angeklagte, der sich seit November 2015 in Untersuchungshaft befindet, weist nach wie vor alle Tatvorwürfe von sich. Im Prozess konnten keine Beweise für die Ausführung der Tat durch den Beklagten vorgebracht werden, es gab beispielsweise keine Tatzeugen oder belastende Tatortspuren. Der arbeitslose Dominikaner war aber durch eine Vielzahl an Indizien belastet worden, was letztlich auch zum Urteilsspruch geführt hatte.

Sollte der oberste Gerichtshof allerdings der Beschwerde der Verteidigung stattgeben, müsste der Prozess in Feldkirch mit neuen Geschworenen erneut abgehalten werden.

(mat)