Wirtschaft

Schwarzarbeit: Knapp 25.000 Anzeigen

Heute Redaktion
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Bild: DPA

24.524 Anzeigen hat die Finanzpolizei zwischen 2011 und 2013 wegen Schwarzarbeit getätigt, geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Finanzministeriums an die FPÖ hervor. Diese wurde just zum heutigen Tag der Arbeit publik. Die Strafanträge mit Geldstrafen über 68,77 Mio. Euro erfolgten nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.

Spitzenreiter nach Branchen waren Gastronomie und Beherbergung mit 8.528 Anzeigen, gefolgt vom Baubereich mit 5.063 Strafanträgen. Die meisten Anzeigen in der Gastronomie gab es mit 3.397 in Wien, gefolgt von 1.471 in den beiden Bundesländern Steiermark und Kärnten gemeinsam ("Region Süd").

In der Anfragebeantwortung heißt es, "eine Aufgliederung nach Bundesländern ist nicht möglich". Am Bau gab es die meisten Anzeigen in der "Region Mitte" (Salzburg und Oberösterreich) mit 1.373. Darauf folgt Wien mit 1.201 Anzeigen wegen Schwarzarbeit in der Baubranche.

Schaden "kaum abschätzbar"

"Zu lukrativ ist es für viele Unternehmer, sämtliche Lohnnebenkosten beiseitezulassen und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen", zitiert der "Kurier" Finanzpolizei-Chef Wilfried Lehner. Der tatsächliche Schaden durch Schwarzarbeit sei "kaum abschätzbar".

FPÖ-Mandatar Rupert Doppler spricht in einer Aussendung von einem "schönen Körberlgeld" für die Republik bezogen auf die 68,77 Mio. Euro. Aber es handle sich um wenig Geld, stelle man die Summe "dem tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden durch Schwarzarbeit gegenüber".

Der Finanzpolizei liegen keine Einschätzungen vor, wie viel Schaden der heimischen Volkswirtschaft wegen Schwarzarbeit entsteht, wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Finanzministeriums an die FPÖ hervorgeht. Die Strafen - zumindest die Anträge auf Strafen - scheinen aber saftig, wo alleine zwischen 2011 bis 2013 Strafanträge in Höhe von 68,77 Mio. Euro gestellt wurden.

 

Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wird die Verwaltungsübertretung bei unberechtigter Beschäftigung von höchstens drei Ausländern für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer mit einer Geldstrafe zwischen 1.000 und 10.000 Euro bemessen. Bei der Wiederholung geht es um 2.000 bis 20.000 Euro.

Bei der erstmaligen unberechtigten Beschäftigung von mehr als drei Ausländern geht es mit 2.000 bis 20.000 Euro los; im Wiederholungsfall wird mit 4.000 bis 50.000 Euro pro unberechtigt Beschäftigten gestraft, so das Finanzministerium in seiner Anfragebeantwortung.

Die unberechtigte Beschäftigung von Dienstnehmern ohne vorheriger Anmeldung zur Sozialversicherung ist über das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz mit Strafe bedroht. Diese Verwaltungsübertretung wird für jeden nicht angemeldeten Dienstnehmer mit 730 bis 2.180 Euro bedroht. Im Wiederholungsfall sind jeweils 2.180 bis 5.000 Euro Strafe zu entrichten.

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