Wirtschaft

Schwarzarbeiter müssen nicht bezahlt werden

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:39

Ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs könnte sich auch auf Österreich auswirken. In dem Prozess wurde klargestellt, dass Schwarzarbeiter keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit haben - und Personen, die die Bezahlung verweigern, auch nicht geklagt werden können. Auch wenn es kein Urteil dazu in Österreich gibt, gehen Experten vom selben Rechtsstand aus.

keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit haben - und Personen, die die Bezahlung verweigern, auch nicht geklagt werden können. Auch wenn es kein Urteil dazu in Österreich gibt, gehen Experten vom selben Rechtsstand aus.

Ein Handwerkbetriebs aus Schleswig-Holstein hatte Klage eingereicht, nachdem dieser für insgesamt 18.800 Euro Elektroinstallationen in mehreren Reihenhäusern erledigt hatte. 5.000 Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden - so die Vereinbarung. Das Geld hat die Handwerksfirma von ihren "Kunden" jedoch nie gesehen. Nun gab es für den Betrieb aber auch eine Enttäuschung vor Gericht.

Kein Anspruch auf Bezahlung

Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit, sagt der Bundesgerichtshof. Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe. Ein Schwarzarbeiter habe auch kein Recht darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt werde. Denn: "Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität", sagte Kniffka.

Ähnliche Situation bei Prostituierten

Das wäre analog auch in Österreich so, sagte der Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Mazal auf Anfrage der APA. Wenn zwei Parteien gemeinsam bewusst das Recht umgehen, dann ist ihr Vertrag nichtig - sie können sich daher auch nicht wechselseitig klagen. Ähnlich war dies bis Juni 2012 bei Prostituierten. Bis zu einem Urteil konnten diese ihr Geld nicht einklagen, weil die Tätigkeit als sittenwidrig galt.

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