Roland H. aus Favoriten versteht die Welt nicht mehr: Vor wenigen Tagen bekam er Post vom Bezirksgericht mit einer Forderung über 500 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen bei sonstiger Exekution.
Der 50-jährige Bauarbeiter soll im Jahr 2014 wegen Schwarzfahrens gestraft worden sein, Arbeitseinsätze im Ausland könnten frühere Forderungen und Mahnungen zu Rückläufern gemacht haben. Die Crux an der Sache: Herr Roland hatte vor der angeblichen Schwarzfahrt seine Geldbörse mit mehreren Ausweisen verloren, dies auch angezeigt. Möglich sei, so Roland H., dass sich ein Fremder mit seinen Dokumenten beim Schwarzkappler ausgewiesen haben könnte.
Erschwerend für den Bestraften kommt hinzu, dass die seinerzeitige Verlustanzeige zu seinen Papieren in der Geldbörse im Folgejahr bei einem Einbruch in seine Wohnung offensichtlich entwendet wurde: „Ich konnte daher bei Gericht nicht beweisen, und die sagen wiederum, sie wissen nichts von einer Anzeige.
Fortsetzung garantiert…