Räumungsbescheid nicht befolgt

Schweine-Freihaltung – Bauer muss 5.500 € Strafe zahlen

Die Brüder Hubmann aus NÖ kämpfen um ihre Schweine-Freihaltung. Weil sie einen Räumungsbescheid nicht befolgten, mussten sie 5.500 Euro Strafe zahlen.

Tanja Horaczek
Schweine-Freihaltung – Bauer muss 5.500 € Strafe zahlen
Die Brüder Hubmann müssen eine Strafe für ihre alternative Haltung zahlen.
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Einen harten Preis müssen die Brüder Hubmann aus Gerersdorf (St. Pölten-Land) für ihre alternative Schweine-Haltungsform zahlen. Statt im Stall werden die Tiere auf dem Acker gehalten, doch das passt den Behörden nicht - mehr dazu hier. Laut BH würden die Schweine bzw ihr Urin das Grundwasser bedrohen.

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    Die Schweine können den ganzen Tag am Acker wühlen.
    Die Schweine können den ganzen Tag am Acker wühlen.
    Privat

    Strafhöhe zur Prävention

    Sie wollen die Schweine vom Feld haben. Bis dato fehlte den Landwirten auch eine Genehmigung für ihre alternative Haltungsform. Daher hat die BH St. Pölten ein Strafverfahren durchgeführt und einen Räumungsbefehl erteilt, dem die Hubmanns aber nicht folgten.

    Der Fall wurde am Dienstag vor dem Landesverwaltungsgericht NÖ verhandelt. Dabei fassten die Landwirte eine Strafe von 5.500 Euro aus. Laut dem Obmann vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch begründete der Richter, dass die Strafhöhe zur Prävention notwendig sei und untersagte auch die ordentliche Revision zum Verwaltungsgerichtshof.

    Dabei ist die Aussicht auf Bewilligung des Betriebs laut der Familie Hubmann und dem VGT sehr gut. Bis 4. April 2024 soll der Antrag eingebracht werden, unterstützt von der BOKU und Wasserrechtsexperten des Bundes.

    Forschungsprojekt mit Kapital von 400.000 Euro

    Kommt es zur Bewilligung, dann kann das vierjährige Forschungsprojekt der BOKU zu dieser Schweinehaltung bis Ende Juni eingereicht und ab Herbst mit einem Kapital von € 400.000 begonnen werden.

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Brüder Hubmann aus Niederösterreich müssen eine Strafe von 5.500 Euro zahlen, weil sie einen Räumungsbescheid nicht befolgt haben, der ihre alternative Schweine-Haltungsform auf dem Acker betrifft
    • Die Behörden argumentieren, dass die Schweine bzw.ihr Urin das Grundwasser gefährden, aber die Familie Hubmann ist zuversichtlich, dass ihr Antrag auf Bewilligung ihrer Betriebsform unterstützt von der BOKU und Wasserrechtsexperten des Bundes erfolgreich sein wird
    • Obwohl die Behörden Bedenken wegen möglicher Gefährdung des Grundwassers durch die Schweine äußerten, ist die Familie optimistisch, dass ihr Antrag auf Bewilligung ihres Betriebs unterstützt von der BOKU und Wasserrechtsexperten des Bundes erfolgreich sein wird
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