Finale im Betrugsprozess am Montag gegen zwei Landwirtspaare am Gericht St. Pölten. Die vier Angeklagten hatten, wie berichtet, in einem nicht angemeldeten Raum Schlachtungen durchgeführt, das Fleisch mit gefälschen Stempel versehen.
Die Urteile: acht bis zwölf Monate bedingte Haft (nicht rechtskräftig). Durch die mehr als zwei Jahre hindurch begangenen Handlungen hätten sich die Schweinezüchter im Bewusstsein, dass das verboten war, eine fortlaufende Einnahme verschaffen wollen, begründete der Richter die Entscheidung des Schöffensenats.