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Schweiz fixiert Ausnahmen für Pädophilen-Gesetz

Der Schweizer Nationalrat hat sich über eine sogenannte Härtefallklausel geeinigt. Sie soll Ausnahmen erlauben.

Heute Redaktion
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Die Ausnahmen gelten natürlich nicht für schwere Vergehen. (Symbolbild)
Die Ausnahmen gelten natürlich nicht für schwere Vergehen. (Symbolbild)
Bild: iStock

In der Schweiz ist ein Gesetz, das für kriminell gewordene Pädophile ein lebenslängliches Verbot von Berufen mit Kindern fordert, ist fünf Jahre nach einer Volksabstimmung fertig ausgereift.

Der Schweizer Nationalrat hat am Mittwoch die letzten Differenzen ausgeräumt. Im Zentrum steht die sogenannte Härtefallklausel. Diese soll dem Gericht ermöglichen, in besonders leichten Fällen eine Ausnahme zu machen.

Keine Ausnahmen für klinisch Pädophile

Mit der Härtefallklausel will das Parlament keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Hintertür einführen. Absurde Urteile oder besonders stoßende Verletzungen des Verhältnismässigkeitsprinzips sollen damit aber vermieden werden können. Keine Ausnahme darf das Gericht bei klinisch pädophilen Straftätern machen oder bei Verurteilten, die sich besonders schwere Delikte zu Schulden kommen ließen.

Beispiele für besonders leichte Fälle sind etwa der Verkauf eines Magazins mit expliziten Darstellungen an einen Minderjährigen oder das Herumzeigen von Sexvideos mit kinderpornografischem Inhalt unter Jugendlichen. Erwähnt ist auch der Fall einer Frau, die sich von ihrem Ehemann vor den Augen der minderjährigen Babysitterin anstößig begrabschen ließ.

Nicht unumstritten

Diese Beispiele bleiben umstritten. Solche oder ähnliche Fälle müssen vielleicht von den Gerichten beurteilt werden. Unbestritten ist aber, dass die Jugendliebe zwischen jungen Erwachsenen und bereits jugendlichen Kindern einen besonders leichten Fall darstellt.

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