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Schweiz lockert Einbürgerungsgesetz

Heute Redaktion
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Bild: EPA

Enkel von Einwanderern (Terzos) können sich künftig in der ganzen Schweiz einfacher einbürgern lassen. Im 4. Anlauf haben Volk und Stände eine Verfassungsänderung deutlich gutgeheissen.

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation können sich künftig in der ganzen Schweiz einfacher einbürgern lassen. Im vierten Anlauf haben Volk und Stände am Sonntag eine Verfassungsänderung deutlich gutgeheißen. Große Verliererin ist die SVP. 

60,4 Prozent der Stimmenden und 19 Kantone sagten Ja. Die notwendige Mehrheit wurde damit problemlos erreicht. Insgesamt hießen rund 1.499.600 Personen die Verfassungsänderung gut, 982.800 Personen lehnten sie ab.

Die deutlichste Zustimmung verzeichneten die Westschweizer Kantone - allen voran Neuenburg mit rund 75 Prozent, gefolgt von Genf mit 74, Waadt mit 73 und Jura mit 71 Prozent. Nein sagten sieben Kantone, am deutlichsten Appenzell Innerrhoden mit über 56 Prozent, gefolgt von Schwyz, Uri und Obwalden mit je rund 54 Prozent. Erneut klaffte ein Stadt-Land-Graben.

Signal für tolerante Schweiz

Für ein Ja hatten sich alle grossen Parteien mit Ausnahme der SVP eingesetzt. Sie machten geltend, es gehe um eine Selbstverständlichkeit. Die Enkel von Einwanderern hätten kaum eine Verbindung zum Herkunftsland, ihre Heimat sei die Schweiz. Die SVP warnte ihrerseits vor "Masseneinbürgerungen".

Die Befürworter werten das deutliche Resultat als Signal für eine offene und tolerante Schweiz. Die Linke fordert nun, dass Bund, Kantone und Gemeinden aktiv über die neue Möglichkeit informieren. Alle Menschen, welche die Kriterien erfüllten, sollten sich nun rasch einbürgern lassen.

Erfreut zeigt sich auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. Diese jungen Menschen gehörten zur Schweiz. Die Bundesrätin rief aber in Erinnerung, dass es dazu vier Anläufe gebraucht habe. Dieses Mal habe es geklappt - auch deshalb, weil es sich um eine moderate Vorlage gehandelt habe.
SVP warnt vor negativen Folgen

Grosse Verliererin ist die SVP, die eine weitere Niederlage in ihrem Kernthema einstecken muss. Vergangenes Jahr hatte sie bereits die Abstimmungen zur Durchsetzungsinitiative und zum neuen Asylgesetz verloren.

Trotz des klaren Verdikts zeigt sich die Partei unbeirrt. Das Stimmvolk habe den Versprechungen Glauben geschenkt, dass die "sogenannte" dritte Generation immer gut integriert sei und es keine Kontrollen mehr auf Gemeindeebene brauche. "Die Folgen der unkontrollierten Einbürgerung werden sich erst in ein paar Jahren zeigen", prophezeite SVP-Nationalrat Andreas Glarner, der die umstrittene Burka-Kampagne verantwortete.

Voraussichtlich ab 2018

Mit dem Entscheid vom Sonntag ist in der Verfassung nun verankert, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert. Die Details hat das Parlament bereits im Gesetz geregelt. Dagegen könnten die Gegner noch das Referendum ergreifen, doch haben sie angekündigt, das nicht tun zu wollen.

Somit könnte die erleichterte Einbürgerung zusammen mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz im kommenden Jahr in Kraft treten. Dieses sieht strengere Voraussetzungen für die Einbürgerung vor. Einbürgern lassen kann sich nur noch, wer eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hat und gut integriert ist. Dazu gehört, dass der Einbürgerungswillige keine Sozialhilfe bezieht.

In der Schweiz geboren

Das wird auch für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation gelten. Für das erleichterte Verfahren müssen sie zusätzliche Kriterien erfüllen. In Frage kommt dieses Verfahren nur für Personen, die in der Schweiz geboren worden sind und während mindestens fünf Jahren die Schule besucht haben.

Sie müssen mit amtlichen Dokumenten glaubhaft machen, dass mindestens ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besass. Welche Dokumente gelten, wird der Bund in einer Verordnung regeln.

Ein Elternteil muss eine Niederlassungsbewilligung erworben, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben. Das Gesuch darf nur bis zum 25. Geburtstag eingereicht werden, während einer Übergangsfrist bis zum vollendeten 35. Lebensjahr.

Bund prüft Gesuche

Ob alle Kriterien erfüllt sind, prüft der Bund. Er holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich seinerseits bei der Gemeinde erkundigen kann. Die Dauer des Verfahrens und die Kosten sind bereits in der Bürgerrechtsverordnung geregelt. Heute sind die Bestimmungen in jedem Kanton anders.

Nach Angaben des Bundes erfüllen rund 25.000 Personen die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung. Beim weitaus größten Teil handelt es sich um Italienerinnen und Italiener. In den nächsten zehn Jahren kommen durchschnittlich pro Jahr 2.300 Personen neu für eine erleichterte Einbürgerung in Frage.

Das Ja vom Sonntag ist ein Ja zu einer Minimalvariante. Weitergehende Vorlagen hatte das Stimmvolk in den Jahren 1983, 1994 und 2004 abgelehnt. Bei der letzten Abstimmung war es um Erleichterungen für "Secondos" und die automatische Einbürgerung der dritten Generation gegangen.