Welt

Thai-Frauen mussten auf Crystal Meth anschaffen

Heute Redaktion
Teilen
Die Frauen waren auf Crystal Meth und boten ihre Liebesdienste an
Die Frauen waren auf Crystal Meth und boten ihre Liebesdienste an
Bild: iStock (Symbolbild)

Eine 52-Jährige ist in der Schweiz unter anderem wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution angeklagt. Die Bordellbesitzerin dealte zudem mit Kokain und Crystal Meth.

Die Staatsanwaltschaft Solothurn in der Schweiz erhebt Anklage gegen eine Bordellbetreiberin. Der 52-Jährigen wird vorgeworfen, Frauen von thailändischen Organisationen übernommen zu haben, um sie in ihren Bordellen in Solothurn sexuell auszubeuten und sie unter von ihr diktierten Arbeitsbedingungen arbeiten zu lassen.

So habe die Frau die Prostituierten gezwungen, jeden Tag anzuschaffen, sexuelle Dienstleistungen zu festgelegten Preisen anzubieten, sich rund um die Uhr für allfällige Freier zur Verfügung zu halten, gewisse sexuelle Praktiken anzubieten und die Hälfte ihrer Einnahmen aus der Sexarbeit abzugeben.

Bordellbetreiberin bestreitet die Vorwürfe

Außerdem wird der Frau zur Last gelegt, Metamphetamin (Crystal Meth), Kokain und Ecstasy-Pillen an bei ihr beschäftigte Sexarbeiterinnen abgegeben und verkauft zu haben. Das aus dem Verkauf der Drogen, der Prostitution und dem Menschenhandel generierte Geld habe die Beschuldigte wieder in die Beschaffung neuer Betäubungsmittel investiert oder nach Thailand geschickt.

Die Anklage lautet auf mehrfachen Menschenhandel, mehrfache Förderung der Prostitution, mehrfache Geldwäscherei sowie

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und

Ausländergesetz. Die Bordellbetreiberin bestreitet die Vorwürfe. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht von Solothurn-Lebern steht noch nicht fest.

Freiheitsstrafen zwischen 22 und 48 Monaten

Es ist nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Solothurn Vorkommnisse im Rotlichtmilieu zur Anklage bringt. Zwischen 2015 und 2017 wurden zahlreiche Bordellbetreiberinnen in verschiedenen Gebieten im Kanton Solothurn verhaftet.

Mehrere der aus Thailand stammenden Frauen wurden in der Folge angeklagt und von den Gerichten wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen. Sie wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 22 und 48 Monaten und entsprechenden Geldstrafen verurteilt. Stand heute sind noch nicht alle Urteile rechtskräftig und einige Verfahren nach wie vor hängig. (red)

;