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Schweiz stimmt für Verhüllungsverbot

Aktuelle Hochrechnungen zeigen ein klares Ja dazu, dass ein Verhüllungsverbot in die Schweizer Verfassung aufgenommen wird.

Leo Stempfl
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Das Plakat der Initiative erinnert mit einer aggressiv-blickenden Frau an Karikaturen vergangener Zeiten.
Das Plakat der Initiative erinnert mit einer aggressiv-blickenden Frau an Karikaturen vergangener Zeiten.
URS FLUEELER / Keystone / picturedesk.com

Nach dem Minarettverbot wird in der Schweiz wohl gerade der nächste Einschnitt in die Religionsfreiheit gesetzt. Der als "Burka-Initiative" bezeichnete Antrag wird von der Bevölkerung wohl mit leichter Mehrheit (rund 52 Prozent) angenommen werden. Das zeigen zumindest aktuelle Hochrechnungen von "Tamedia" und "20 Minuten".

Mit Stand 14 Uhr sind neun der 26 Kantone ausgezählt, acht davon stimmten für das Verbot. Mit 60 Prozent dafür war es in den Kantonen Schwyz und Ticino recht deutlich, extrem knapp zum Beispiel in Luzern (50,5 Prozent dafür).

Die jungen Grünen kündigten bereits an, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen vorzugehen. "Es ist höchst problematisch, wenn eine Mehrheit per Volksabstimmung direkt in elementare Grundrechte einer Minderheit eingreift", so Julia Küng, Co-Präsidentin der Jungen Grünen Schweiz.

"Politischer Islam"

Federführend ist wie schon beim Minarettverbot (das mit 58 Prozent klar angenommen wurde) ein Verein, der der rechtskonservativen SVP nahe steht. Argumentiert wird mit dem angeblichen Grundwert des Zusammenlebens, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu zeigen.

Rein formal richtet sich die Initiative deswegen auch gegen Vermummungen wie man sie etwa bei Fußball-Hooligans und manchen Demonstrationen sieht. Der Stimmenkampf wird hingegen mit vollverschleierten, muslimischen Frauen geführt.

30 Personen betroffen

Dass es sich dabei mehr um reine Symbolpolitik handeln dürfte, zeigte bereits eine Studie der Universität Luzern. Demnach gibt es in der ganzen Schweiz lediglich 20 bis 30 Frauen (insgesamt), die eine Vollverschleierung tragen.

Auch der Bundesrat lehnt ein Verbot ab. Die Maßnahme würde zu weit gehen und nur ein Randphänomen betreffen.

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