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Schweiz wegen Verweigerung von Sterbehilfe verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am heutigen Dienstag ein Urteil zur umstrittenen Sterbehilfe getroffen.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Stimmen urteile die Kammer des Gerichts, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt habe, weil sie einer 82-jährigen Frau ein tödliches Medikament vorenthalten habe. Die Beschwerdeführerin wollte sich mit diesem Medikament selbst das Leben nehmen.

Wie es in einer Aussendung des Europarats vom Dienstag weiter heißt, sieht das Schweizer Recht nämlich keine ausreichend klaren Kriterien vor, wann der Erwerb eines solchen Medikaments rechtmäßig ist. Daher habe die Schweiz gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verstoßen. Die Richter wichen mit ihrem Urteil somit einer Entscheidung darüber aus, ob Sterbehilfe grundsätzlich zulässig ist. Bereits in früheren Entscheidungen hatte Straßburg eine solche Grundsatzentscheidung vermieden.

Das neue Urteil bedeutet, dass die Schweizer Behörden in der Frage der Sterbehilfe Farbe bekennen müssen. Bern muss nun nach Angaben der Schweizer Nachrichtenagentur sda gesetzlich regeln, ob und unter welchen Bedingungen Personen ohne tödliche Krankheit ein medikamentöser Suizid zu ermöglichen ist.