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Schweiz: Wer nicht schwimmt, bekommt keinen Pass

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

In der Schweiz wurden zwei muslimischen Mädchen (12, 14) die Staatsbürgerschaft verweigert, da sie weder am Schwimmunterricht noch am Schullager teilnehmen wollen. Die beiden Schwestern aus Basel behaupten, diese Aktivitäten seien nicht mit ihrem Glauben vereinbar.

In der Schweiz wurde zwei muslimischen Mädchen (12, 14) die Staatsbürgerschaft verweigert, da sie weder am Schwimmunterricht noch am Schullager teilnehmen wollen. Die beiden Schwestern aus Basel behaupten, diese Aktivitäten seien nicht mit ihrem Glauben vereinbar.

Laut dem Präsidenten der Einbürgerungskommission Stefan Wehrle ist die Rechtslage eindeutig: Jugendliche, die sich in Basel einbürgern lassen wollen, müssen die Schulpflicht erfüllen. Und sowohl Schwimmunterricht als auch Schullager seien Teil der Schulpflicht: "Wer diese nicht erfüllt, verletzt die Rechtsordnung und wird daher nicht eingebürgert."

Es spiele daher auch keine Rolle, dass die zwei Mädchen gut Deutsch sprechen. Es ist jetzt das erste Mal, dass ein Antrag auf Einbürgerung wegen der Nicht-Teilnahme am Schwimmunterricht abgelehnt wurde. Somit wurde für zukünftige Entscheidungen ein Präzedenzfall geschaffen, sagte Wehrle dem Schweizer Radio SRF.

Rechtlich sei man "auf der sicheren Seite." Die Eltern der Mädchen hätten daher auch verzichtet, gegen die Entscheidung zu berufen.