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Schweizer werfen BMW-Fahrer nach Crash aus dem Land

Im Oktober 2019 krachte ein damals 20-Jähriger mit einem BMW M5 in einen Ford. Dabei wurden eine Frau und ihre Tochter (4) lebensgefährlich verletzt.

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Dietikon: Bei dem Unfall im Oktober 2019 wurden eine Mutter und ihre Tochter lebensgefährlich verletzt.
Dietikon: Bei dem Unfall im Oktober 2019 wurden eine Mutter und ihre Tochter lebensgefährlich verletzt.
Kantonspolizei Zürich

Ein damals 20-jähriger Zürcher knallte in Dietikon mit einem gemieteten BMW M5 in das Auto von Anita B. Dabei wurde sie und ihre vierjährige Tochter lebensgefährlich verletzt. Am Mittwoch musste sich der heute 22-Jährige vor Gericht verantworten. Am Abend dann das Urteil:

Der Mann wird unter anderem wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und mehrfachen Unterlassung der Nothilfe zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten unbedingt verurteilt. Zudem wird der Beschuldigte für sieben Jahre des Landes verwiesen.

Zigarette nach Crash

Laut Anklage soll der Beschuldigte beim Auto die Sport-Fahrweise eingestellt, die Stabilitätskontrolle ausgeschaltet und im Anschluss die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, dass er sich nicht um die Opfer gekümmert haben soll. Wie der "Blick" berichtete, bestritt der Beschuldigte das jedoch vor Gericht. Er habe die Mutter angesprochen und bei der Tochter den Puls gemessen. Danach sei er schockiert zu seinem Auto gegangen und habe eine Zigarette angezündet. Mehr wisse er nicht mehr.

Zum Unfall sagte der Beschuldigte vor Gericht, er habe beschleunigt, danach sei es zum Unfall gekommen. "Ich bin gerutscht. Ich konnte nichts machen." Wie der 22-Jährige zugibt, habe er die Einstellungen des Autos verändert. Der Grund dafür bleibt jedoch offen. Während der Verhandlung entschuldigte sich der 22-Jährige bei der betroffenen Familie: "Ich würde die Fahrt gerne rückgängig machen. Das geht halt nicht. Es tut mir leid."

"Sie kann sich nur mehr schwer konzentrieren"

Die Mutter sagte vor Gericht aus, dass ihre Tochter noch immer an den Folgen des Unfalls leide: "Sie kann sich nur schwer konzentrieren. Sie hat auch oft Kopfweh." In der Schule brauche die Erstklässlerin etwas länger. "Zahlen oder Buchstaben schreiben, ist noch schwierig." Weder der Angeklagte noch sein Anwalt hätte sich im Nachgang des Unfalls je bei ihr gemeldet oder sich nach ihrem Befinden erkundigt.

Laut der Anklageschrift erlitt die Mutter beim Unfall ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nervenausfall am rechten Arm und verschiedene Brüche. Bei ihrer Tochter wurde ein Polytrauma diagnostiziert: Knochenriss im Kopf, Brüche am zweiten Halswirbel, an Rippen, Brustwirbelkörper und Brustbein, hinzu kommen Bänderrisse, ein Hämatom an der Hirnhaut, ein Leberriss und Lungenquetschungen. Das Kind leidet heute noch an einer beidseitigen Lähmung des Augenmuskels und hat Probleme mit der visuell-räumlichen Wahrnehmung und in sprachlichen Funktionen.

"Charakterlos und menschenverachtend"

Die Staatsanwaltschaft forderte für den 22-Jährigen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und einen Landesverweis von sieben Jahren. Der Beschuldigte habe den Unfall in Kauf genommen. "Er veränderte die Einstellungen und verlor darum die Kontrolle. Der zwei Tonnen schwere BMW gegen den Ford Focus – es war wie David gegen Goliath." Eine Landesverweisung begründet der Staatsanwalt unter anderem mit der Unterlassung der Nothilfe: "Das ist charakterlos und menschenverachtend. Er hat weder dem Kind die Hand gehalten, noch hat er ihm gut zugeredet."

Die Verteidigerin des Beschuldigten beantragte hingegen eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung. Auf einen Landesverweis sei zu verzichten. Ihr Mandant sei mit 74 statt 60 km/h ins Schleudern gekommen, also nicht mit einer massiv überhöhten Geschwindigkeit. Den Unfall erklärt sie sich mit Selbstüberschätzung und Fahrlässigkeit. Der Anwalt der Opferfamilie forderte Schadenersatz von insgesamt knapp 150.000 Franken. Das Leben seiner Mandantinnen habe sich seit dem Unfall drastisch verändert. "Dass sie noch leben, ist einfach nur Glück."

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