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Schweizer wollen Klimts berühmten Beethovenfries

Heute Redaktion
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Klimts berühmtestes Werk nach seinem "Kuss", könnte bald aus Österreich verschwinden: Erben der österreichisch-jüdischen Sammlerfamilie Lederer haben am Dienstag beim österreichischen Kulturministerium einen Antrag auf Restitution des berühmten "Beethovenfries" von Gustav Klimt eingebracht.

Klimts berühmtestes Werk nach seinem "Kuss", könnte bald aus Österreich verschwinden: Erben der österreichisch-jüdischen Sammlerfamilie Lederer haben am Dienstag beim österreichischen Kulturministerium einen Antrag auf Restitution des berühmten "Beethovenfries" von Gustav Klimt eingebracht.

Als erstes munkelte man in der "New York Times" darüber, am Mittwoch in der Früh bestätigte der Rechtsanwalt der schweizer Lederer-Nachkommen die Geschichte.

Seit 1973 gehört der Fries der Republik

Der Wandfries ist ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils, das 1902 in der erstmals gezeigt wurde und dort nach einer wechselvollen Aufbewahrungsgeschichte heute in einem eigens dafür geschaffenen Raum zu sehen ist. 1973 kaufte die Republik Österreich das wichtige Hauptwerk dieser Epoche. Laut zwei unabhängigen Rechtsgutachten lägen nach einer Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 "nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Beethovenfries zurückzugeben", so Weber.

Österreich kaufte Fries zum halben Preis

Laut "New York Times" war der Fries von Österreich um 750.000 Dollar erworben worden, zur Hälfte des damals vom Auktionshaus Christie's geschätzten Preises. "Nach der jetzigen Gesetzesfassung ist es möglich, Kunstwerke zu restituieren, die im Zusammenhang mit einem Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz - egal zu welchem Preis - an den Staat verkauft wurden. Genau das war beim Beethovenfries der Fall. Österreich kann damit nach einem dreiviertel Jahrhundert ein immer noch bestehendes Unrecht endgültig beseitigen", argumentiert Weber.

Am Donnerstag sollen im Rahmen einer Pressekonferenz um 10.30 Uhr im Wiener Café Landtmann weitere Details der Restitutionsforderung bekannt gegeben werden.

APA/red.