Wien

Schweizerhaus: Frau geht vor Zahlen Klo, wird angezeigt

Das schmeckt einer 73-Jährigen gar nicht: Als sie (noch) nicht zahlen wollte, kam die Polizei ins Schweizerhaus. Nun klagt die Dame über Lokalverbot.
Christian Tomsits
20.07.2023, 16:13
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"Ich war als junges Mädchen bereits gerne ein bis zwei Mal im Jahr da, trank immer ein bis zwei Bier, weil Mineralwasser brauch ich da nicht. So genoss ich eben immer die Geselligkeit im Gastgarten", meinte die 73-Jährige aus Wien-Hietzing zu "Heute".

Die ehemalige Journalistin war somit seit über fünfzig Jahren treue Kundin des berühmten Praterwirts – zuletzt nahm sie am 27. Juni 2023 um 15 Uhr an einem Tisch platz: "Da wurde ich nach einem Cola, zwei Bier und einer Stelze plötzlich von meinem Tisch weggestampert, da andere Gäste viel zu früh für ihre Reservierung ankamen", schildert die Pensionistin.

Polizisten kamen ins Lokal

Dann eskalierte die Szenerie im Szene-Lokal – es kam zum Polizei-Einsatz im Schweizerhaus: "Weil der Kellner mich vorschnell abkassieren wolle, während ich noch in Ruhe sitzen bleiben wollte. Ich weigerte mich sofort zu bezahlen und ging aufs Klo." Als die Frau wiederkam, warteten schon zwei Beamte auf sie – Betrugsanzeige und Lokalverbot! "Es geht mir um meine Ehre", verteidigte sich die Frau, der der Umgang im Lokal so gar nicht schmeckte.

Das Schweizerhaus servierte dagegen eine gänzlich andere Erklärung: Die besagte Dame habe andere Kunden an Nebentischen gestört, "indem sie wiederholt um Zigaretten bat und Gespräche begann", hieß es. Dann sei sie auch noch rauchend und lautstark schimpfend am Klo verschwunden, anstatt die offene Rechnung von rund 42 Euro zu begleichen. "Weil sie sich unter Gäste mischte, um unbemerkt zu verschwinden, wurde die Polizei gerufen."

Wienerin hofft auf zweite Chance

Die Betrugsermittlungen gegen die 73-Jährige laufen. Es scheint nicht ausgeschlossen zu sein, dass dies nicht die erste Bekanntschaft der Dame mit Beamten war. "Der Mensch ist Gott am nächsten, wenn er verzeiht", meinte die Wienerin jedoch im "Heute"-Gespräch und hofft auf eine zweite Chance – zahlen will sie die Rechnung aber nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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