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19-Jähriger ritzt Freundin seinen Namen ins Gesicht

Heute Redaktion
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Jackup Jackson H. (19) soll seiner Freundin Unfassbares angetan haben.
Jackup Jackson H. (19) soll seiner Freundin Unfassbares angetan haben.
Bild: Bexar County Central Records

Dieser Fall häuslicher Gewalt schockt Texas: Eine 22-Jährige ist von ihrem Freund schwer verletzt und möglicherweise für immer entstellt worden. Doch sie ist nicht sein erstes Opfer.

Mit heftigen Schwellungen und Blutergüssen im Gesicht erinnert sich Catalina M. (22) im Interview mit dem texanischen TV-Sender "KSAT12" unter Tränen an den brutalen Übergriff am 5. Dezember.

Ihr Lebensgefährte Jackub Jackson H. (19) aus San Antonio hatte sie während eines Streits am Nacken gepackt und ihr mindestens zehn Mal mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen. Dann geschah das Unfassbare: Der Teenager griff sich ein Messer und ritzte seinen Namen, "Jack", in die Stirn seines Opfers ein.

Die 22-Jährige wusste nicht wie ihr geschah, hatte Todesangst: "Er wollte mich ins Besenkammerl einsperren, bis er sich überlegt hatte, was er mit meinem Körper tun wollte", schildert sie.

Noch bevor die Polizei am Tatort eintreffen konnte, floh der 19-Jährige. Glücklicherweise konnte er aber bereits tags darauf, am Freitag, geschnappt und festgenommen werden. Wie sich herausstellte, ist der Texaner bereits wegen mehrerer gewalttätiger Übergriffe amtsbekannt.

Wiederholungstäter

Vor knapp einem Jahr hatte H. nicht nur zwei Tattoos weniger im Gesicht, sondern wurde ebenfalls wegen Körperverletzung festgenommen. Er soll laut "News 4 San Antonio" seiner damaligen Freundin und Mutter seines Kindes mehrfach ins Gesicht geschlagen und sie mit einem Telefonkabel stranguliert haben.

Die 19-Jährige gab gegenüber der Polizei zu Wort, dass er ihr so lange die Luft abgeschnürt hatte, bis alles vor ihren Augen zu verschwimmen begann und ihr Gehör aussetzte.

Erst später kam ans Licht, dass der Brutalo nicht nur wegen eines anderen schweren Übergriff angezeigt und gegen Kaution auf freiem Fuß gesetzt worden war, sondern dass ein aufrechtes Betretungsverbot gegen ihn bestand.

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