Szene

Schwesta Ewa: "Kind wird nicht im Knast geboren"

Die knallharte Rapperin kann aufatmen. Sie muss sich erst am 28. Februar 2019 vor Gericht verantworten.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Auf ihrem Instagram-Account verkündete die im achten Monat schwangere 34-Jährige, dass ihr Baby nicht hinter schwedischen Gardinen zur Welt kommen wird. "Mein Kind wird nicht im Knast geboren", freut sich die Ex-Prostituierte.

Denn die Gerichtsverhandlung gegen sie findet erst am 28. Februar statt. Und da sollte sie schon entbunden haben. Ewa Malanda, so die Musikerin mit echtem Namen, werden Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexuelle Verführung Minderjähriger vorgeworfen.

Muss sie in den Knast?

Sie soll noch nicht volljährige Fans zur Prostitution gezwungen haben. Dafür wurde sie bereits im Juni 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil sie in Revision geht, wird kommenden Februar in Karlsruhe noch einmal verhandelt.

Dann entscheidet sich auch, ob die Rapperin die ersten Monate ihrer Mutterschaft in der Justizvollzugsanstalt III in Frankfurt-Preungesheim verbringen muss.

(baf)