Vor rund elf Monaten wurde eine junge Wörglerin als vermisst gemeldet, zwei Monate später fand man ihre Leiche im Inn. Der Schwiegervater von Jennifer steht unter Verdacht, etwas mit ihrem Tod zu tun zu haben. Der Serbe muss sich heute und morgen vor Gericht verantworten.
Unangenehme Begegnungen mit dem Schwiegervater
Insgesamt 21 Zeugen sollen bei dem Indizienprozess aussagen. In seinem Eröffnungsplädoyer stellte Staatsanwalt Florian Oberhofer die zweifache Mutter als lebensfroh dar. Jennifer hätte sich beruflich umorientieren wollen und mit Arbeitskollegen darüber gesprochen. Auch habe sie mit ihnen über Probleme in ihrer Ehe geredet, doch niemals von einer Trennung. Immer wieder zum Thema wurden aber die unangenehmen Begegnungen mit ihrem Schwiegervater. Er habe ihr den Rücken massiert und an den Po gegriffen.
Belastende Handydaten und SMS
Laut Staatsanwaltschaft wurden am Telefon des Angeklagten belastende SMS und Daten gefunden. Anfangs hatte der Serbe bestritten, seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens gesehen oder von der Arbeit abgeholt zu haben. Oberhofer schilderte im Laufe seines Plädoyer, wie die Tat abgelaufen sein könnte. Der Angeklagte hätte seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt und wäre mit ihr auf den Hechtsee gefahren, dann über Niederndorf und Ebbs zurück nach Brixlegg. Laut dem Staatsanwalt soll der Verdächtige in dieser Zeit Jennifer umgebracht haben.
Viele Fragen bleiben unbeantwortet
Der 43-Jährige soll sich dann anonyme Handy-Wertkarten besorgt haben und damit "Suche mich nicht" an seinen Sohn und ihre Mutter in Jennifers Namen geschrieben haben. Der Verdächtige bestreitet den Mord an der Wörglerin und erklärte, dass das Opfer von ihm verlangt hatte, in ihrem Namen SMS zu versenden. Sie hätte seinen Sohn für einen anderen Mann verlassen wollen. Weiters erklärte der Angeklagte, er glaube, dass sich seine Schwiegertochter das Leben nehmen wollte, weil sie den Verdacht hatte, dass ihr Mann sie betrügt.
Viele Fragen blieben zunächst unbeantwortet. Warum dem Angeklagten sein eigener Sohn und seine Frau zutrauen, mit Jennifers Verschwinden etwas zu tun zu haben, konnte er sich nicht erklären. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(adu)