Auch Frauen im Visier

"Schwulsein ist Krankheit": 8.000 € Strafe für Polizist

Ein Chefinspektor aus Oberösterreich vergriff sich öfter im Ton. Nun verurteilte ihn die Disziplinarbehörde zu einer Strafzahlung.

Österreich Heute
"Schwulsein ist Krankheit": 8.000 € Strafe für Polizist
Dienstverfehlungen von Polizisten landen vor der Disziplinarbehörde (Symbolbild).
Getty Images

Offenbar um einen "Wiederholungstäter" handelt es sich bei diesem Herrn Inspektor: Der verheiratete Beamte aus Oberösterreich erhielt bereits 2021 drei Ermahnungen. Zudem bekam er am 30. Jänner vergangenen Jahres eine schriftliche Weisung seines Vorgesetzten bei der Sicherheitsakademie, "dass solche Aussagen, wie im vorgebrachten Sachverhalt, absolut unangebracht sind, nicht geduldet werden und absolut und strikt zu unterlassen sind!"

Wirklich einsichtig zeigte sich der Ausbildner aber offenbar nicht: Denn am 17. Mai entgleiste der Gesetzeshüter im Zuge eines Modularen Kompetenztrainings (MKT) erneut. Bei einer Nachbesprechung eines Szenarios (Körperverletzung zwischen einem homosexuellen Pärchen) soll der Chefinspektor zu den Kursteilnehmern gesagt haben: "Von Schwuchteln geht keine Gefahr aus" und weiter "Schwul sein ist ja nur eine Krankheit, wobei man das ja heutzutage nicht mehr sagen darf".

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    Philipp Enders

    8.000 Euro Strafe wegen Dienstverfehlung

    Weiter ging es dann am 11. August: Um offenbar zur "Belustigung" der Teilnehmer beizutragen, erzählte er im Zuge des MKT bei der Erklärung "Ablauf einer Alarmauslösung am Funkgerät", dass "auf einer Dienststelle mit Absicht Kaffee am Tisch verschüttet wurde, nur um einer Kollegin beim Putzen zuzusehen."

    Laut einem Zeugen soll die Erzählung dabei eindeutig auf einen sexuellen Hintergrund bzw. eine Herabwürdigung abgezielt haben. Denn der Beamte habe auch vorgezeigt, wie sich die Kollegin weit über den Tisch gebeugt hatte.

    Abwertende Bemerkung über Frauen

    Der Beschuldigte bekannte sich vor der Bundesdisziplinarbehörde nicht schuldig, wurde aber wegen mehrfacher Dienstpflichtverletzungen schuldig gesprochen und zu 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Diese darf der Mann allerdings in acht Monatsraten abzahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Euro tragen.

    Freigesprochen wurde der Beamte hingegen zu weiteren Vorwürfen: So soll er sich etwa am 25. oder 26. Juni gegen Ende einer Trainingseinheit abwertend gegenüber Frauen und deren Figuren geäußert haben, indem er sinngemäß meinte, dass "man nicht mehr auf Urlaub fahren kann, weil die Orangenhaut von den 'Alten' (Frauen) will sich ja keiner ansehen". Zudem soll er eine Aspirantin aufgrund ihrer "schlanken Figur" und dem "nicht vorhandenen Hausverstand" öfter als üblich zum Training eingeteilt haben.

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Chefinspektor aus Oberösterreich wurde von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt, nachdem er sich mehrfach abwertend über Homosexuelle und Frauen geäußert hatte
    • Obwohl er sich nicht schuldig bekannte, wurde er wegen mehrfacher Dienstpflichtverletzungen schuldig gesprochen, darf die Strafe jedoch in Raten begleichen und muss zusätzlich die Verfahrenskosten übernehmen
    red
    Akt.