Österreich

Scientology-Kritiker darf weiter Mails verbreiten

Heute Redaktion
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Der von Scientology angestrengte Rechtsstreit gegen einen Kritiker, der früher Mitglied der Sekte war, endete mit einem Vergleich. Er darf weiter in seinem Blog interne Mails veröffentlichen, wird aber freiwillig die Namen schwärzen. Die Hacker-Organisation "Anonymous" hatte den Nachrichtenverkehr weiter verbreitet.

Der von Scientology angestrengte Rechtsstreit gegen einen Kritiker, der früher Mitglied der Sekte war, endete mit einem Vergleich. Er darf weiter in seinem Blog interne Mails veröffentlichen, wird aber freiwillig die Namen schwärzen. Die Hacker-Organisation "Anonymous" hatte den Nachrichtenverkehr weiter verbreitet.

Scientology klagte, der Prozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen am Donnerstag endete mit einem unbedingten Vergleich. "Ein Kritiker konnte nicht mundtot gemacht werden", fasste Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der den Mann vertreten hatte, das Ergebnis zusammen.

Die Kirche muss die Prozesskosten zur Gänze übernehmen. Die Akte sei somit vollständig geschlossen. Der Kritiker selbst dürfe, so der Anwalt, weiter kritisch bloggen und auch die von "Anonymous" geleakten E-Mails veröffentlichen.

Namen und einige E-Mails werden entfernt

Sein Mandant habe sich aber freiwillig dazu bereit erklärt, die darin vorkommenden Namen vollständig zu schwärzen. Der Beklagte gab in der Verhandlung vor Zeugen sein Ehrenwort, private Emails von Betroffenen, die in keinem Zusammenhang mit Scientology stehen, vollständig zu entfernen. Die Pressesprecherin der Scientology Kirche Österreich Sonja Henkel meinte dazu: "Für die Zukunft ist dadurch die Wahrung der religiösen Privatspähre unserer Mitglieder wieder hergestellt!"

Scientology hatte bereits zuvor versucht, die Veröffentlichungen der E-Mails zu verhindern, indem sie auf Unterlassung klagten. Eine gleichzeitig eingereichte sofortige Verfügung wurde jedoch in zwei Instanzen abgelehnt. Auch Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien nach einer Anzeige gegen den Kritiker wurden bereits im vergangenen Jahr eingestellt.

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