Wirtschaft

Sechs Freisprüche in YLine-Prozess

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Der Prozess um die YLine-Pleite ist 14 Jahre nach der Insolvenz der Firma am Donnerstag zu Ende gegangen. Für Firmengründer Werner Böhm und die weiteren fünf Angeklagten gab es Freisprüche.

Böhm wurde in der Causa Bilanzfälschung mittels Rekurs zu Prozesskosten von 7.000 Euro verurteilt, was dieser annahm. Die Richterin verwies Böhm darauf, dass er mit dieser Summe günstig aussteige und er obendrein noch die Möglichkeit einer Ratenzahlung habe. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

Böhm sagte nach der Urteilsverkündung, er hoffe, die Causa nun möglichst schnell abzuhaken. Gerechtigkeit sei ihm aber nur bedingt widerfahren, meinte er mit Blick auf die lange Verfahrensdauer. Er habe erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Er ist mittlerweile beruflich in Kanada aktiv, sein Monatseinkommen gab er mit gut 3.000 Euro brutto an.

"Grenzfall" von Risiko und Verfehlung

Vor dem Urteil hatten die Verteidiger in ihren Plädoyers ebenfalls auf die lange Ermittlungszeit sowie zwei unterschiedliche Gerichtsgutachten zu den Vorwürfen verwiesen. Laut Richterin Marion Hohenecker passierten zwar Fehler, aber diese seien im Zuge des normalen Wirtschaftens mit unternehmerischem Risiko zu rechtfertigen.

Es liege hier ein "Grenzfall" zwischen Risiko und Verfehlungen vor, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung nach 44 Verhandlungstagen. Bekannt wurde YLine durch die Erstellung der umstrittenen "New Economy"-Homepage des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser, bezahlt von der Industriellenvereinigung.