Kniffliger Fall für eine Richterin am Landesgericht Feldkirch (Vbg.): Eine Frau verklagt ein Mädchen (6) auf 38.000 Euro Schadenersatz, nachdem die beiden beim Skifahren kollidiert waren.
Normalerweise können Kinder unter 14 Jahren nicht zivilrechtlich belangt werden. Nach einem Skiunfall versucht jetzt eine Frau allerdings, die Paragraphen zu verbiegen, und klagt eine Sechsjährige: Die Erwachsene war im Schuss auf einer Skipiste in Hittisau unterwegs, als das Kind einen Bogen fuhr. Laut einem Gutachter seien beide unaufmerksam gewesen und gleichermaßen schuld.
Doch die Frau fordert 38.000 Euro plus Kosten für etwaige Folgebehandlungen, da ihrer Meinung nach das Kind als Skikurs-Teilnehmerin das richtige Verhalten auf der Piste kennen müsse und sich falsch verhalten habe. Laut Vorarlberger Medien hat die Frau bereits einen Prozess gegen den Vater und den Skilehrer wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verloren.