Mann vor Gericht

Sehbehinderter fuhr mit Auto, kassierte aber Pflegegeld

In Wr. Neustadt musste sich ein 61-Jähriger wegen des Vergehens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht verantworten.

Niederösterreich Heute
Sehbehinderter fuhr mit Auto, kassierte aber Pflegegeld
Angeklagter musste sich am Gericht Wr. Neustadt verantworten.
Sascha Trimmel

In Wr. Neustadt ging ein Prozess wegen des Vergehens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges über die Bühne.

Ein zweifacher Vater (61) soll von 2015 bis 2023 zu Unrecht Pflegegeld in Höhe von 63.154 Euro bezogen haben, indem er eine Sehbehinderung vorgetäuscht haben soll. Der Angeklagte soll unter anderem, obwohl schwer sehbehindert, ein Auto gelenkt, mit dem Handy Fotos geschickt und Protokolle bei der Polizei unterschrieben haben.

Sehtest angeordnet

Ein Sehtest im Jänner 2023 der PVA-Chefärztin erklärte den jetzigen Pensionisten als für den allgemeinen Arbeitsmarkt fähig.

Lange Liste von Krankheiten

Die Liste der Krankheiten des Angeklagten ist jedenfalls lang: Epilepsie, Lungenembolie, Leukämie, Tumor am Gehirn. Auch eine Netzhautablösung liegt vor, jedoch soll der Angeklagte angegeben haben, dass er so gut wie gar nichts sieht.

Prozess vertagt

Eine Autofahrt in Wr. Neustadt vom Hilton-Hotel zur Zollbehörde gab der Angeklagte vor Gericht zwar zu, sehtechnisch sei es ihm an diesem Tag sehr gut gegangen. Die Fahrt sei trotzdem ein Fehler gewesen. Der 61-Jährige bekannte sich nicht schuldig – vertagt, es gilt die Unschuldsvermutung.

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    privat

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 61-jähriger Mann in Wiener Neustadt musste sich wegen schweren und gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht verantworten, da er zu Unrecht Pflegegeld in Höhe von 63.154 Euro bezogen haben soll, indem er eine Sehbehinderung vortäuschte
    • Trotz zahlreicher gesundheitlicher Probleme und der Vorlage von Fotos und Protokollen, die auf eine gute Sehkraft hindeuteten, bestritt der Angeklagte die Vorwürfe und bekannte sich nicht schuldig
    • Der Prozess wurde vertagt
    red
    Akt.