Das Land NÖ und das Arbeitsmarktservice starteten im Jahr 2014 das gemeinnützige Überlassungsprojekt "gemA 50+". Langzeitarbeitslose ab 50 Jahre soll der berufliche Wiedereinstieg in Gemeinden oder gemeinnützigen Einrichtungen geboten werden. Für über 600 Personen war es ein Sprungbrett in die Berufswelt. In Stockerau wurde Bilanz gezogen.
Das Land NÖ und das Arbeitsmarktservice starteten im Jahr 2014 das gemeinnützige Überlassungsprojekt "gemA 50+". Langzeitarbeitslose ab 50 Jahre soll der berufliche Wiedereinstieg in Gemeinden oder gemeinnützigen Einrichtungen geboten werden. Für über 600 Personen war es ein Sprungbrett in die Berufswelt. In Stockerau wurde Bilanz gezogen.
Für dieses Projekt wurden 240 Partnerorganisationen gefunden werden, darunter 206 Gemeinden. In Stockerau zogen Landeshauptmann Stellvertreterin Johann Mikl-Leitner und AMS NÖ-Landesgeschäftsführer Karl Fakler eine positive Bilanz. Weiters wurde für das kommenden Jahr eine Fortsetzung mit einer deutliche Ausweitung angekündigt. Damit mehr Frauen zum Zug kommen, wird die Dauer der Förderung von drei auf sechs Monate erhöht.
Dazu ein Beispiel:
Die Beschäftiger (Gemeinde oder Verein) kostet das lediglich 350 Euro pro Monat und vollzeitbeschäftigter Person. Den größten Teil der Lohnkosten, die bei durchschnittlich 2.230 Euro im Monat liegen, zahlt das AMS.
Änderungen 2017
Seit Juni 2014 waren 486 Männer und 123 Frauen aus Niederösterreich auf diese Weise für zumindest einige Monate in Beschäftigung. 73 von ihnen haben im Anschluss daran sogar eine dauerhafte Anstellung gefunden. Um vor allem mehr Frauen im Rahmen unserer Initiative zum Zug kommen zu lassen, werden wir im kommenden Jahr speziell für diese Zielgruppe den Förderzeitraum von drei auf sechs Monate deutlich ausweiten, so der Karl Fakler. Bei Männern wird die maximale Förderdauer um ein weiteres Monat auf insgesamt vier erhöht. Das Beschäftigungsausmaß pro Person muss mindestens 20 Wochenstunden betragen. Der Vorteil an diesem Modell ist, dass die ehemals Jobsuchenden beim Verein Jugend & Arbeit angestellt und an Gemeinden oder gemeinnützige Organisationen überlassen werden. Der Beschäftiger hat also keinen Aufwand mit der Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse und auch nicht mit der Lohnverrechnung. Ideal also, wenn für überschaubare Zeit Arbeit anfällt und man diese Aufgabe Personen aus der Region anbieten möchte.