Österreich

Sekretärin nahm Chef mit Handy heimlich auf – gefeuert!

Weil sie wissen wollte, was ihr Chef über sie redete, nahm eine Sekretärin diesen auf. Die Sache flog auf, sie wurde entlassen und klagte dagegen.

Christine Ziechert
Die Sekretärin zeichnete mit dem Handy das Gespräch ihres Vorgesetzten auf (Symbolbild).
Die Sekretärin zeichnete mit dem Handy das Gespräch ihres Vorgesetzten auf (Symbolbild).
Getty Images

Die Vorstandssekretärin einer bekannten Bank in Oberösterreich ließ ihr Handy im aktivierten Sprachaufnahme-Modus ganz unauffällig neben ihrem Computer liegen. Der Hintergrund: An diesem Freitag war eine Besprechung der Neuorganisation des Vorstandssekretariats geplant. Die Frau wollte daher wissen, was genau ihr Chef, ein Vorstandsmitglied, und die Leiterin des Vorstandssekretariats in ihrer Abwesenheit über sie redeten.

Doch die heimliche Aufnahme flog auf, der Vorgesetzte erklärte, dass dies ein massiver Vertrauensbruch sei, und er sich am Wochenende Gedanken darüber machen müsse. Zu Mittag wünschte er der ertappten Angestellten aus Höflichkeit trotzdem ein schönes Wochenende. 

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

    Frau klagte gegen die Entlassung

    Doch die Frau wurde entlassen, sie klagte dagegen und verlangte zusätzlich 30.300 Euro. Als Argument gab die Klägerin an, dass ihr Vorgesetzter die Sache überdenken wollte, ihr ein schönes Wochenende gewünscht hatte und ihr damit verziehen hätte. Doch die Frau blitzte damit beim Erst- und Zweitgericht, dem Oberlandesgericht Linz, ab. Und auch der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die außerordentliche Revision ab. 

    Denn das heimliche Aufnehmen eines fremden Gesprächs ist strafbar und kann den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bilden. Einer solchen Mitarbeiterin könne nicht mehr getraut werden, die Wochenend-Wünsche seien zudem nur eine übliche Höflichkeitsfloskel. Die Bank habe die Sekretärin daher zu Recht entlassen, so die Begründung des OGH.