Wirtschaft

Sekt-Steuer steht vor dem Aus

Heute Redaktion
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Mit ungewöhnlich klaren Worten hat das Bundesfinanzgericht die vor einem Jahr wiedereingeführte Sektsteuer demontiert. Gleichzeitig wurde das Verfassungsgericht aufgefordert, die Abgabe als verfassungswidrig aufzuheben.

Mit ungewöhnlich klaren Worten hat das Bundesfinanzgericht die vor einem Jahr wiedereingeführte demontiert. Gleichzeitig wurde das Verfassungsgericht aufgefordert, die Abgabe als verfassungswidrig aufzuheben.

Besonders kritisiert wurde der angebliche gesundheitliche Aspekt der Steuer, also die Senkung des Alkoholkonsums. Dieses Ziel sei, so das Gericht, "nur vorgeschoben". Zudem sei es "unsachlich" und "verfassungswidrig", Sekt, aber nicht Prosecco frizzante zu besteuern.

Noch schräger: Laut Urteil ging die Regierung bei der Berechnung des zu erwartenden Steueraufkommens von falschen Verkaufszahlen aus. Aus 25 Millionen Euro 2014 (2015: 35 Millionen Euro) wurden nur knapp sechs Millionen. Damit fressen die Kosten die Einnahmen auf.