Ein Teil des heuer beschlossenen Steuerpakets zur Erreichung des Nulldefizits 2016 steht am Prüfstand des Verfassungsgerichtshofes. Mehrere Unternehmen versuchen, die wiedereingeführte Schaumweinsteuer und die Einschränkung der Absetzbarkeit von Managergehältern zu kippen. Der VfGH befasst sich mit den Beschwerden.
zur Erreichung des Nulldefizits 2016 steht am Prüfstand des Verfassungsgerichtshofes. Mehrere Unternehmen versuchen, die wiedereingeführte Schaumweinsteuer und die Einschränkung der Absetzbarkeit von Managergehältern zu kippen. Der VfGH befasst sich mit den Beschwerden.
Mit dem Anfang März in Kraft getretenen Steuerpaket erschloss die Koalition zusätzliche Einnahmen von heuer 770 Mio. Euro und ab 2015 jährlich 1,2 Mrd. Euro jährlich.
Nicht ganz zehn Prozent davon machen die zwei jetzt bekämpften Maßnahmen aus: Die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer von 75 Cent pro Flasche soll 35 Mio. jährlich beitragen. 60 Mio. Euro erwartet sich die Regierung davon, dass Managergehälter nur mehr bis zu 500.000 Euro jährlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden können.
Schlumberger und Co. kämpfen
Auf diese zwei Punkte reagierten betroffene Unternehmen umgehend: Der Sekthersteller Schlumberger, das Langenloiser Weingut Bründlmayer und das Weingut Schloss Gobelsburg brachten Individualanträge gegen die Schaumweinsteuer ein. Sie bekämpfen vor allem, dass heimischer Sekt durch die Steuer verteuert wurde - während sie für den italienischen Prosecco und Frizzante nicht eingehoben wird. Das sei sachlich nicht nachvollziehbar und daher verfassungswidrig, meinen die heimischen Sektanbieter.
Voest, Rewe und Prinzhorn
Gegen die beschränkte Absetzbarkeit von Managergehältern zogen Voest, der Handelskonzern Rewe sowie die Prinzhorn Holding (ebenfalls mit Individualanträgen) vor den VfGH. Sie erachten diese Regelung als verfassungswidrig, weil sie unsachlich sei und in das Recht der Unverletzlichkeit des Eigentums eingreife.
Die dauern in der Regel ein paar Wochen.