Österreich

Semmering-Tunnel: Kampf gegen Gerichtsentscheid

Der Verwaltungsgerichtshof muss sich nun erneut mit dem umstrittenen, milliardenschweren Tunnelprojekt zur Semmeringbahn auseinandersetzen.

Heute Redaktion
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Bild: Alliance For Nature

auseinandersetzen.

 

Die Natur-, Kultur- und Landschaftsschutzorganisation „Alliance For Nature“ (AFN), die 1998 die „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ in den Kreis der UNESCO-Welterbestätten führte, brachte am Dienstag eine Revisionsschrift gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zum Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein.

Der VwGH, der den 1. UVP-Bescheid (der ehemaligen Verkehrsministerin und nunmehrigen Nationalratspräsidentin Doris Bures) wegen Rechtswidrigkeit aufhoben hat und in weiterer Folge auch Bescheide der Bundesländer Niederösterreich und Steiermark kippte, muss sich nun abermals mit dem umstrittenen Tunnelprojekt auseinandersetzen.

 

„Alliance For Nature“ bemängelt in ihrer Revisionsschrift vor allem, dass

eine Reihe von Beschwerdepunkten vom BVwG nicht behandelt wurden,
Gutachten (wie z.B. jenes von Univ.-Prof. Hermann Knoflacher) sowie fachliche Stellungnahmen von AFN-Sachverständigen vom BVwG nicht berücksichtigt wurden,
das sogenannte „öffentliche Interesse“ am Projekt nicht gegeben sei,
im Zuge der Genehmigungsverfahren keine ordnungsgemäße Alternativenprüfung bzw. kein ordentlicher Variantenvergleich vorgenommen wurde,
im Zuge des NÖ Naturschutzrechtlichen Verfahrens keine ordnungsgemäße Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde,
das Weltkulturerbe Semmeringbahn (entgegen der Ansicht des BVwG) sehr wohl noch die umgebende Landschaft umfasse
und es bei Realisierung des Projektes gemäß ICOMOS-Report zu beträchtlichen Auswirkungen auf die Pufferzonen und somit auf die umgebende Kulturlandschaft kommen wird.

Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck findet es "beschämend, dass man gerade in einer Kulturnation wie Österreich derart um den Schutz und die Erhaltung des Weltkultur- und Naturerbes kämpfen und hiefür sogar das Höchstgericht bemühen muss."