Wirtschaft

Semmeringtunnel: Bewilligung aufgehoben

Heute Redaktion
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Die endlose Streiterei rund um den Semmering-Basistunnel hat eine weitere Wendung bekommen: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die Bewilligung jetzt nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz auf.

Die endlose Streiterei rund um den hat eine weitere Wendung bekommen: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die Bewilligung jetzt nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz auf.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Umweltorganisation Alliance for Nature die im Mai in beiden Punkten erteilten Bewilligungen beeinsprucht hatte. Ein Einspruch wegen der Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz sei hingegen zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Donnerstag in einer Aussendung mit. 

Zu der Aufhebung der Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz erklärte der VwGH: „Da das Projekt Semmering-Basistunnel ein ‚Europaschutzgebiet‘ berührt, darf die Bewilligung nur nach Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung erteilt werden.“ Hierfür seien aber nicht die „erforderlichen Feststellungen“ getroffen worden. Das bedeutet: „Das Bundesverwaltungsgericht wird nun das Verfahren betreffend die Bewilligung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz fortzuführen haben.“

Zuletzt hieß es von der Politik-Seite, dass selbst ein erfolgreicher Einspruch keine aufschiebende Wirkung habe, womit am 23. November der offizielle Baustart in Niederösterreich erfolgte - drei Jahre nach der Grundsteinlegung. Der 27,3 Kilometer lange Tunnel soll 2026 fertiggestellt sein, die Fahrzeit Wien - Graz wird dann weniger als zwei Stunden betragen.

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