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Seniorin in Villa getötet – Anklage nach 23 Jahren

Ein Mann soll 1997 eine 86-jährige Frau in einer Villa in Küsnacht (Schweiz) getötet haben. Er sitzt bereits wegen eines Raubüberfalls im Gefängnis.

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Im Juli 1997 wurde eine 86-jährigen Frau in Küsnacht ermordet (Symbolbild).
Im Juli 1997 wurde eine 86-jährigen Frau in Küsnacht ermordet (Symbolbild).
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In einer Villa in Küsnacht (Kanton Zürich) hatte die Polizei im Juli 1997 die Leiche einer 86-jährigen Frau gefunden. Die Ermittler gingen aufgrund der Situation vor Ort von einem Tötungsdelikt aus. Die tote Witwe lag gefesselt in der Waschküche ihrer Villa. Sie war an ihren schweren Schlagverletzungen an Kopf, Hals und Armen gestorben, die ihr der Täter während des Raubes zugefügt hatte.

Bei der Spurensicherung stießen sie auf eine DNA-Spur von einem unbekannten Mann. Trotz umfangreicher Suche gelang es nicht, den Täter zu finden. Nach 23 Jahren hat die Staatsanwaltschaft nun einen 77-jährigen Italiener angeklagt, wie es am Montag in einer Mitteilung heißt. Ihm wird vorgeworfen, die Frau ermordet zu haben. Er soll die Absicht gehabt haben, Geld und Wertgegenstände zu entwenden.

In Spanien verhaftet

Die Identifizierung gelang, weil der Mann in Thun mit größter Brutalität einen Raubüberfall verübt hat. Der Italiener hatte mit einer Pistolenattrappe ein Ehepaar und die Tochter in ihrer Privatwohnung überfallen. Er fesselte die drei und drohte, sie zu töten. Er zwang die Tochter zu Oralsex und stahl Wertsachen im Betrag von rund 65.000 Euro. Danach musste die Familie mit ihm zu Fuss zur Bijouterie gehen, wo die Frau als Filialleiterin arbeitete. Dort stahl er Schmuck im Wert von rund 40.000 Euro. Die Beute verhökerte er in Italien und Spanien.

Im November 2016 stieß die Kantonspolizei Bern auf eine DNA-Spur, die mit der DNA-Spur vom Tatort übereinstimmte. 2017 wurde der Mann von der spanischen Polizei verhaftet und ausgeliefert. Ein Jahr später kam die Verurteilung wegen Raubs und Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der 77-Jährige befindet sich im ordentlichen Strafvollzug.

"DNA-Analyse ist wichtig"

Nun muss er sich auch vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. Im Februar 2020 wurde die nachträgliche Auslieferung durch die spanischen Behörden auch für den Mordfall definitiv gutgeheißen. Der Häftling hatte sich mit Rechtsmitteln durch alle Instanzen dagegen gewehrt.

"Dass eine so lange zurückliegende Tat doch noch aufgearbeitet und vor der Verjährung zur Anklage gebracht werden kann, zeigt einmal mehr die Wichtigkeit der DNA-Analyse als unabdingbaren Instruments für die Strafverfolgungsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung", schreibt die Staatsanwaltschaft. Dass der Fall trotz so langer Zeit doch noch vor Gericht kommt, hängt damit zusammen, dass die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert. Hier beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Alle andere Delikte – auch vorsätzliche Tötung – sind nach maximal 15 Jahren verjährt.

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