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Serbien führt lebenslange Strafe ohne Berufung ein

Das serbische Parlament hat die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Freilassung beschlossen.

Heute Redaktion
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Am Dienstag hat das serbische Parlament das Strafgesetz dahingehend abgeändert, dass ab sofort lebenslange Haftstrafen ohne Möglichkeit auf Berufung beziehungsweise Freilassung verhängt werden können. Somit können Vergewaltiger sowie Mörder von Kindern, Schwachen und Schwangeren fortan nichts mehr gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe unternehmen.

Menschenrechtswidrig

Diese Verschärfung sei jedoch nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, warnt Europarat-Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatovic in einem Schreiben die serbische Justizministerin Nela Kuburovic.

Die Konvention untersage zwar eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht, doch müsse im Gesetz auch die Möglichkeit auf Freilassung von Verurteiltung und Berufung gegen das Urteil bestehen, meine sie. In serbischen Juristenkreisen wurde der Gesetzesentwurf aus denselben Gründen heftig kritisiert.

Andere Fälle



In anderen Fällen, die eine lebenslange Haft vorsehen, wie etwa die Ermordung von Staatsvertretern sowie schwere Verbrechen gegen die Verfassungsordnung und Sicherheit des Landes, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ist dagegen die Möglichkeit auf Berufung weiterhin gegeben. Nach 27 Haftjahren kann die Strafe angefochten werden.

Bisher konnte ein Angeklagter in Serbien maximal zu 40 Jahren Haft verurteilt werden. 2002 wurde die im ehemaligen Jugoslawien (SFRJ) existierende Todesstrafe abgeschafft. Nachdem 2015 ein 15-jähriges Mädchen brutal ermordet wurde, hatte die serbische Öffentlichkeit mobilisiert, eine lebenslange Haftstrafe für Schwerstverbrechen zu verlangen.

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