Österreich

Serien-Vergewaltiger (33) erneut zu Haft verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Sechs Jahre Haft lautet das Urteil im Fall eines 33-jährigen Arbeiters, der im Herbst 2011 eine damals 27 Jahre alte Frau in der U-Bahn ausgemacht hatte und dann versuchte, sie auf offener Straße zu überfallen und zu vergewaltigen. Der Mazedonier war bereits als Serientäter bekannt, ist für eine Vergewaltigungsserie im Jahr 2004 schon einmal verurteilt worden.

. Der Mazedonier war bereits als Serientäter bekannt, ist für eine Vergewaltigungsserie im Jahr 2004 schon einmal verurteilt worden.

2004 fiel der Mann in der Bundeshauptstadt innerhalb weniger Monate über fünf Frauen her, denen er jeweils auf ihrem Heimweg gefolgt war. In einem Fall setzte er seinem Opfer sogar ein Messer an und erzwang so den Geschlechtsverkehr. Nachdem er die dafür über ihn verhängten zweieinhalb Jahre Haft verbüßt hatte, wurde der er mit einem Aufenthaltsverbot belegt und abgeschoben.

Bereits 2011 kam er eigenen Angaben zufolge wieder nach Wien, wo er schwarz auf Baustellen arbeitete. Am Abend des 23. Oktober 2011 nahm er in einer Garnitur der U1 eine Frau wahr. Er heftete sich an ihre Fersen, als diese in der U-Bahn-Station Vorgartenstraße ausstieg. Er folgte ihr bis zur Haustür. Als die 27-Jährige das Tor aufsperren wollte, packte er sie von hinten, hielt ihr den Mund zu und küsste sie. Weil sich die Frau wehrte, versetzte ihr einige heftige Schläge, bis sie zu Boden stürzte.

Hilferufe schlugen ihn in die Flucht

Er habe versucht, sie zum Sex zu zwingen, gestand der Angeklagte einem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm). Die anhaltenden Hilferufe der Frau schlugen ihn allerdings in die Flucht. Der Mann setzte sich nach Mazedonien ab. Anhand von Fotos aus einer in der U-Bahn-Station angebrachten Überwachungskamera konnte der gesuchte Täter rasch identifiziert werden.

Als er vermeinte, es sei bereits Gras über die Sache gewachsen und daher neuerlich nach Wien kam, um sich auf Baustellen zu verdingen, klickten die Handschellen. Die nunmehr über ihn verhängte sechsjährige Freiheitsstrafe ist nicht rechtskräftig. Der Mann erbat Bedenkzeit.