Die Staatsanwaltschaft München bestätigte die Anklage: Es geht um schwere Vergewaltigung und um den Besitz von Kinderpornografie.
Opfer haben nichts mitbekommen
Der Fall ereignete sich bereits im Jahr 2015. Der 40-Jährige soll seine Wohnung als günstige Unterkunft auf der Online-Plattform "Couchsurfing" angeboten haben. Eine Polin sowie eine Mexikanerin nahmen dieses Angebot an - was sich im Nachhinein als Fehler herausstellte.
Der Anwalt soll die beiden jungen Damen in seiner Wohnung mit Schlafmitteln betäubt und anschließend vergewaltigt haben. Sie selbst hätten davon aber nichts mitbekommen.
Anwalt bereut die Tat
Die Polizei kam erst ins Spiel, als ein weiterer Couchsurfer den Beamten einen Hinweis gab: Demnach soll der 40-Jährige Fotos und Videos von der Tat gemacht haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand man darüber hinaus noch 30.000 kinderpornografische Bilder.
Der Angeklagte soll die Tat bereuen: Er könne sich nicht erklären, was ihn dazu motiviert hat. Er würde auf eine Therapie hoffen und bemüht sich nun um einen Ausgleich mit den Opfern. Der Prozess startet Ende Oktober. (slo)