Wirtschaft

Sex im Büro: Darf man das?

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:19

Privates von Beruflichem trennen: davon halten die Österreicher immer weniger. Jeder Zweite soll zumindest schon einmal Sex am Arbeitsplatz gehabt haben. Doch ist der oft wenig romantische Seitensprung auf Schreibtisch, Kopierer oder in der Teeküche überhaupt erlaubt?

Egal ob mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem tatsächlichen Partner: die schnelle Nummer im Büro oder am Arbeitsplatz ist beliebt! Experten raten davon aber ab. Wer beim Office-Sex erwischt wird, muss mit einer sofortigen Entlassung rechnen, so die Arbeiterkammer. Die lässt sich im Fall der Fälle nämlich sehr leicht argumentieren, etwa mit missbräuchlicher Verwendung der Arbeitsstätte.

Sex im Büro ist trotzdem generell nicht strafbar. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann er strafrechtlich oder arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wer Sex in frei zugänglichen Räumen hat, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft werden. Sex zwischen Vorgesetztem und Untergebenem kann als sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen geahndet werden. Erhebliche Strafe kann auf die Betroffenen zukommen, wenn Kinder Zeuge der Handlung werden, was in Büros eher seltener scheint.

Arbeitgeber kann auch nur verwarnen

Solange Sie diskret bleiben, sollte es aber eigentlich keine Konsequenzen geben, wenn Sie Sex im Büro haben. Blöd ist nur, wenn Sie der Kollege danach anders behandelt oder es ausplaudert und die anderen Mitarbeiter hinter ihrem Rücken zu tuscheln beginnen. Erfährt ein Chef über drei Ecken von einem "Gspusi" ist zumindest mit einer Abmahnung zu rechnen. Der Arbeitgeber belässt es beim ersten Mal zumeist bei einem Warnschuss.

In einer "Playboy"-Umfrage haben einmal rund und ein Drittel jener Männer - die schon Bürosex hatten - angegeben, Sex mit einer gleichgestellten Kollegin gehabt zu haben. Nur 15 Prozent mit einer Vorgesetzten. Bei 18 Prozent war die Sexpartnerin eine Auszubildenden oder Praktikantin. Nicht selten endet eine Affäre im Job in einer Ehe oder festen Beziehung.

Oberstes Gebot: Diskretion

Ist der Sex übrigens nicht einvernehmlich, ist jedenfalls eine sofortige Kündigung die Folge. Allerdings sei es häufig schwierig, sexuelle Belästigung oder sogar eine Vergewaltigung nachzuweisen. Häufig stehe in so einem Fall Aussage gegen Aussage.

Das oberste Gebot für Sex am Arbeitsplatz lautet: Diskretion! Und Achtung: In den meisten Bürogebäuden gibt es Überwachungskameras. Für Männer und Frauen stellt Geschlechtsverkehr am Arbeitsplatz seit jeher ein besonders reizvolles Abenteuer dar.

Kündigung, wenn Professionalität fehlt

Und wenn sich aus dem Bürosex mehr entwickelt? Arbeitsrechtlich betrachtet kann der Chef seinen Mitarbeitern eine Beziehung nicht verbieten, allerdings kann eine solche rasch zu unprofessionellem Verhalten führen. Ein Paar, das sich am Arbeitsplatz küsst, Händchen hält oder sich lange in einer Ecke unterhält und die Arbeit vernachlässigt, kann vom Chef abgemahnt werden. Einer der beiden kann in ein anderes Team oder einen anderen Raum versetzt werden – allerdings nur in einer gleichwertigen Position und mit derselben Tätigkeit.

Wenn dies und mehrere Abmahnungen nichts helfen und die Arbeit weiterhin aufgrund der Beziehung zu einem Kollegen oder einer Kollegin nachweislich vernachlässigt wird, riskiert man ebenfalls eine Kündigung.

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