Wien

Sex in Gartenhütte: Pfleger schwängerte Patientin

Die Beziehung eines Krankenpflegers mit einer 29-jährigen Patientin endete am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht.

Clemens Pilz
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Ein 55-jähriger Krankenpfleger stand wegen einer Affäre mit einer Patientin vor Gericht, links Anwältin Astrid Wagner.
Ein 55-jähriger Krankenpfleger stand wegen einer Affäre mit einer Patientin vor Gericht, links Anwältin Astrid Wagner.
Denise Auer

Dem 55-Jährigen wurde vorgeworfen, sein Autoritätsverhältnis gegenüber der Borderline-Betroffenen missbraucht zu haben. Ihm drohten drei Jahre Haft.

Der Pfleger und die junge Blondine lernten sich 2017 an einem Spital kennen, als die Frau wegen Depressionen behandelt wurde. Im Mai 2018 kamen sich die beiden bei einer privaten Grillfeier im Umfeld der Klinik näher. "Sie zog sich ein sehr kurzes Sommerkleid an und setzte sich zu mir", sagte der Pfleger vor Gericht aus. "Dann sagte sie mir, dass sie schon Sex mit älteren Männern gehabt hatte und sie es sich auch mit mir vorstellen könnte." Der verheiratete Mann und die damals 25-Jährige zogen sich daraufhin zum Sex in eine Gartenhütte zurück.

"Sie flehte um Kind"

In den folgenden Monaten trafen sich der Familienvater und die Wienerin immer wieder zum Geschlechtsverkehr, begannen eine Affäre. Diese dauerte auch an, als die Patientin im Juni 2018 erneut im Spital aufgenommen wurde und in eine von dem Pfleger geleiteten Behandlungsgruppe kam. "Später hat sie mich angefleht, ihr ein Kind zu machen", so der 55-Jährige. Tatsächlich entstand aus der Beziehung eine Tochter, die Ende 2019 zur Welt kam.

Die junge Frau stellte den Beginn der Beziehung vor Gericht etwas anders dar. "Ich hatte ihn immer nur als netten, älteren Pfleger gesehen", sagte sie aus. "Als ich bei der Grillfeier im Sommerkleid auftauchte, drehte er völlig durch und machte mir lauter Komplimente." Sie räumte allerdings ein, zu dem Fest als Privatperson gekommen zu sein und zu diesem Zeitpunkt nicht am Spital in Behandlung gewesen zu sein. 

Freispruch rechtskräftig

Die Richterin entschied somit, dass der Pfleger ein Autoritätsverhältnis nicht gezielt ausgenützt habe, da dieses zum Beginn der Beziehung gar nicht bestanden habe. Der 55-Jährige wurde rechtskräftig freigesprochen. Anwältin Astrid Wagner zeigte sich mit dem Urteil zufrieden – ihr Mandant sei naiv gewesen und es stelle sich die Frage, ob nicht umgekehrt die Frau ihn ausgenützt hätte.

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