Österreich

Sex-Mord an 80-Jähriger: 17 Jahre Haft

Heute Redaktion
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Am Mittwoch stand jener 45-Jährige, der vor 25 Jahren eine 80-Jährige in Steyr vergewaltigt und dann erdrosselt haben soll, vor Gericht. Er gibt die Vergewaltigung zu, kann sich jedoch nur teilweise an den Tathergang erinnern. Laut Gutachten war der damals junge Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, ihm wurde allerdings eine geistige Abnormalität und eine hohe Gefährlichkeit attestiert.

Am Mittwoch stand jener 45-Jährige, der vor 25 Jahren eine 80-Jährige in Steyr vergewaltigt und dann erdrosselt haben soll, vor Gericht. Der Oberösterreicher wurde verurteilt, er muss 17 Jahre und vier Monate in Haft, außerdem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

 

Staatsanwalt Andreas Pechatschek warf dem Angeklagten Vergewaltigung und Mord vor. Demnach hat der damals 20-Jährige, der in Heimen aufgewachsen und bereits mit 15 erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und von Alkohol und Drogen abhängig war, am 14. Juni 1989 die Pensionistin zufällig getroffen.

Mit selbstgemachter Schlinge getötet

Er soll der Beschuldigte der Pensionistin angeboten haben, ihr die Einkaufstasche in die Wohnung zu tragen. Dort habe er ihr Schläge ins Gesicht versetzt, sie zu Boden gedrückt und gewürgt, so der Vorwurf. Dann soll der damals 20-Jährige die betagte Frau zum Beischlaf genötigt und sie anschließend mit einer selbst gemachten Schlinge aus einer Strumpfhose, einem Gürtel und einer Tischdecke erdrosselt haben.
Jahrzehntelang blieb der Fall ungeklärt, bis er im vergangenen Jahr neu aufgerollt wurde. Anhand von DNA-Spuren kamen Cold-Case-Ermittler auf den arbeitslosen Verdächtigen aus dem Bezirk Steyr-Land. Zum Zeitpunkt seiner Überführung saß er gerade in Strafhaft, er wechselte nahtlos in die Untersuchungshaft.

Verteidiger: Unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Der Angeklagte gab einen Geschlechtsverkehr zu - anfangs einvernehmlich, später gegen den Willen seines Opfers. Auch das Würgen gestand er ein, an das Erdrosseln könne er sich nicht erinnern. Sein Verteidiger Herbert Niedermayr begründete dies mit dem langen Zeitraum seit der Tat. Außerdem sprach er von eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit, denn sein Mandant sei zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.

Er stellte auch die hochgradige Gefährlichkeit des 45-Jährigen für die Gesellschaft infrage. Die Staatsanwaltschaft hatte damit ihren Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründet.
Der Mann konnte sich nach eigenen Angaben aber nur zum Teil an den Tathergang erinnern.

Drei Sachverständige, darunter die Psychiaterin Adelheid Kastner, wurden zu Themen wie DNA-Spuren, Verletzungen des Opfers samt Todesursache sowie Zurechnungsfähigkeit und Gefährlichkeit des Beschuldigten gehört werden.